Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Errichtung einer "Datei über international agierende Gewalttäter" im Europol-Informationssystem - Antrag der Länder Niedersachsen, Saarland -

837. Sitzung des Bundesrates am 12. Oktober 2007

Zur Überschrift, Ziffer 1 Satz 1, Ziffer 2a - neu - und Ziffer 4

Der Entschließungstext ist wie folgt zu ändern:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum)

zu Buchstabe a:

In der bisherigen Fassung ist die Zielrichtung der Entschließung ausschließlich auf den Aspekt dateibasierter Lösungen beschränkt, soweit diese Erkenntnisse zu in der Vergangenheit festgestelltem, persönlichem Fehlverhalten Einzelner enthalten. Die hieraus resultierende thematische Beschränkung des Entschließungsantrages lässt damit unerfasst, dass im Hinblick auf Vorbereitung und Durchführung eines polizeilichen Einsatzes auch und gerade eine möglichst umfassende Kenntnis der generell zu erwartenden lagespezifischen Entwicklungen von entscheidender Bedeutung ist. In Anbetracht der Bedeutung des lagebezogenen Informationsaustausches ist diesem im Entschließungstitel gesondert Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus war der Passus "im Europol-Informationssystem" zu streichen, da dieses eine mögliche, jedoch keineswegs die einzig geeignete Lösung zur Schaffung einer europaweit verfügbaren, dateibasierten Auskunftsfunktionalität darstellt.

zu Buchstabe b:

Die bisherige Fassung beschränkt den Anwendungsbereich des Entschließungsantrages ausschließlich auf wirtschaftliche und politische Gipfelveranstaltungen. Demgegenüber ist das Phänomen reisender Gewalttäter beispielsweise auch im Zusammenhang mit internationalen Sportveranstaltungen oder kulturellen Events zu beobachten. Insofern ist die bisherige enge textliche Begrenzung aufzuweiten. zu Buchstabe c:

Die bisherige Fassung nimmt ausschließlich dateibasierte Lösungen der Daten- und Informationsübermittlung in den Blick. Demgegenüber ist für eine zutreffende Beurteilung einsatzrelevanter Parameter ebenso von entscheidender Bedeutung, dass der verantwortlichen Behörde möglichst frühzeitig und möglichst umfassend alle einsatzrelevanten Informationen bekannt werden. Diese ergeben sich regelmäßig nicht aus Dateien, die personenbezogene Einzelerkenntnisse abbilden, sondern vielmehr aus der spezifischen Beurteilung der Sicherheitslage in ihrer Gesamtschau. Soweit bei ausländischen Polizeibehörden einschlägige Erkenntnisse, z.B. über zu erwartende Zahl und Gewaltbereitschaft anreisender Störer vorliegen, sollten diese Informationen umgehend an die verantwortlichen Behörden des anderen Staates übermittelt werden. Erfahrungsgemäß ist das grenzüberschreitende Meldeverhalten ausländischer Behörden - trotz hinreichender völkervertraglicher Rechtsgrundlagen - noch erheblich optimierbar. In Anbetracht der Bedeutung des lagebezogenen Informationsaustausches ist diesem im Entschließungstext gesondert Rechnung zu tragen. zu Buchstabe d:

Die bisherige Fassung stellt ausschließlich darauf ab, bei Europol eine europaweit abfragbare Auskunftsdatei zu reisenden Gewalttätern anzusiedeln und hierbei das Europol Informationssystem (ES) zu nutzen. Dies begegnet gewissen Bedenken, weil erst das Europol-Mandat in seiner künftigen Fassung die vorgeschlagene Nutzung des ES eröffnen würde und darüber hinaus die darin gespeicherten Daten systembedingt nur unter erheblichem Aufwand einem breiten polizeilichen Anwenderkreis zugänglich gemacht werden könnten. Demgegenüber bestehen mit dem bereits in Betrieb befindlichen Schengener Informationssystem (SIS) oder einem noch zu schaffenden Verbund der in den Mitgliedstaaten geführten nationalen Gewalttäterdateien mindestens gleichermaßen praxistaugliche Optionen, mit denen ebenfalls das Ziel einer europaweit abfragbaren Gewalttäterdatei erreicht werden kann.

Da weder das SIS noch ein Dateiverbund unter dem Regime von Europol betrieben würde, ist die Bezugnahme auf Europol zu streichen.

Im Übrigen sind einige, durch die Neufassung des Textes erforderlich gewordene sprachliche Änderungen vorgenommen, die jedoch den Inhalt des neuen Absatzes nicht verändern.