Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung - Antrag des Freistaates Bayern -

932. Sitzung des Bundesrates am 27. März 2015

A

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung in folgender Fassung anzunehmen:

"Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung

Der Bundesrat bekräftigt seine Unterstützung, zeitnah eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung umzusetzen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, zügig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Eine solche Förderung soll sich an folgenden Eckpunkten orientieren:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Es besteht eine weitgehende Einigkeit zwischen Bund und Ländern darüber, dass dringender Handlungsbedarf bei der Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich besteht. Ein mögliches Instrument dafür kann die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung sein. Die Grunddrucksache (BR-Drucksache 589/14 (PDF) ) weist darauf hin, ohne jedoch die Ausgestaltung einer solchen steuerlichen Fördermaßnahme zu konkretisieren. Dabei wurden im Rahmen des Vermittlungsausschussverfahrens zur gleichen Thematik im Jahr 2012 schon konkrete Eckpunkte weitgehend geeint. Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) der Bundesregierung vom Dezember 2014 greift diese erneut auf. In den vergangenen Monaten konnten jedoch Verhandlungen über die konkrete Ausgestaltung einer solchen steuerlichen Förderung trotz allem nicht zum Erfolg geführt werden. Die Empfehlung auf Neufassung greift die vorhandenen Ansätze auf und führt sie zu einem konkreten Gesamtkonzept zusammen. Damit erscheint eine zeitnahe Einführung einer steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung möglich.

B

Der federführende Finanzausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung haben ihre Beratungen noch nicht abgeschlossen.**