Vorlage an den Bundesrat
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Kreditanstalt für Wiederaufbau Frankfurt, den 21. September 2010

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 4 Absatz 2 der Satzung der KfW teile ich Ihnen mit, dass aufgrund von § 7 Absatz 3 des KfW-Gesetzes mit Ablauf des Jahres 2010 u.a. folgende Mitglieder des Verwaltungsrats ausscheiden, die gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 3 des KfW-Gesetzes vom Bundesrat bestellt werden:

Die Mitglieder wurden durch Beschluss vom 30. November 2007 wiederbestellt.

Herr Dr. Helmut Linssen hat aufgrund seines Ausscheidens aus der Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen sein Mandat im Verwaltungsrat der KfW mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Nach der Satzung der KfW ist ein Nachfolger für die restliche Amtszeit seines Vorgängers nach zu besetzen. Die Amtszeit von Herrn Dr. Linssen läuft regulär bis zum 31.12.2010, somit wäre die Amtszeit seines Nachfolgers nur bis zum 31.12.2010. Im vorliegenden Fall spricht daher einiges dafür, Neubestellung und Wiederbestellung für die Zeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2013 in einem Beschluss des Bundesrates zu bündeln.

Bei der Bestellung bitte ich, die von der Bundesregierung verabschiedeten Richtlinien für die Berufung von Persönlichkeiten in Aufsichtsräten und sonstigen Überwachungsorganen (Berufungsrichtlinie) zu berücksichtigen. Nach diesen sollen Mitglieder in der Regel ihr Mandat niederlegen, wenn sie aus der Funktion, aus der heraus sie berufen werden, ausscheiden. Ferner sollen Mitglieder zum Zeitpunkt der auf das Erreichen des 65. Lebensjahres folgenden Haupt-/Generalversammlung aus ihrem Amt ausscheiden. Zur Vermeidung von Interessenkollisionen sollen Personen nicht in Aufsichtsräte oder sonstige Überwachungsorgane von Unternehmen oder Anstalten des öffentlichen Rechts berufen werden, wenn sie bereits einem Überwachungsorgan eines Unternehmens angehören, mit dem das betreffende Unternehmen am Markt konkurriert, Transaktionen anbahnt oder abwickelt.

Die Berufungsrichtlinien sind als Teil C in die am 1. Juli 2009 von der Bundesregierung verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes" integriert worden. Die "Grundsätze" sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung/Bundesbeteiligungen und Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/Public Corporate Governance Kodex abrufbar. Der Verwaltungsrat und der Vorstand der KfW haben den gemeinsamen Beschluss gefasst, die Grundsätze des Public Governance Kodex (PCGK), Teil A der "Grundsätze", anzuerkennen. Das bindet damit auch das von Ihnen zu bestellende Verwaltungsratsmitglied.

Ich bitte Sie, mir von der erfolgten Bestellung neuer Mitglieder für den Verwaltungsrat oder der nach § 7 Absatz 3 des KfW-Gesetzes zulässigen Wiederbestellung der ausscheidenden Mitglieder zu gegebener Zeit Mitteilung zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle