Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2008 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Islamischen Republik Mauretanien für die Zeit vom 1. August 2008 bis zum 31. Juli 2012 (KOM (2008) 0243 - C6-0199/2008 - 2008/0093(CNS))
(Verfahren der Konsultation)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 115580 - vom 5. August 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 10. Juli 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,


Abänderung 1

Vorschlag für einen Beschluss des Rates
Erwägung 2 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text
(2a) Wenn der Vertrag von Lissabon ratifiziert wird und in Kraft tritt, wird eine engere interinstitutionelle Zusammenarbeit erforderlich, die unter anderem einen umfassenderen und besseren Zugang des Europäischen Parlaments zu Informationen betreffend die Fischereiabkommen einschließlich während der Verhandlungsphase der Protokolle beinhalten muss.


Abänderung 2

Vorschlag für einen Beschluss des Rates
Artikel 1 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text
Artikel 1a
An den Sitzungen und Arbeiten des in Artikel 10 des Abkommens vorgesehenen gemischten Ausschusses nimmt ein Mitglied des Fischereiausschusses des Europäischen Parlaments als Beobachter teil. An diesen Sitzungen können ferner Vertreter jenes Sektors der Fischerei teilnehmen, der im Rahmen des Abkommens tätig wird.


Abänderung 3

Vorschlag für einen Beschluss des Rates
Artikel 4 a (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text
Artikel 4a
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament die Schlussfolgerungen der Sitzungen des in Artikel 10 des Abkommens vorgesehenen gemischten Ausschusses. Während des letzten Jahres der Laufzeit des Protokolls und vor Unterzeichnung eines weiteren Abkommens über die Erneuerung des Protokolls unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über seine Anwendung.


Abänderung 4

Vorschlag für eine Verordnung
Artikel 4 b (neu)

Vorschlag der Kommission Geänderter Text
Artikel 4b
Im Einklang mit Artikel 30 Absatz 3 der Haushaltsordnung1 und mit dem Geist der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zur Transparenz in Finanzangelegenheiten2 veröffentlicht die Kommission alljährlich auf ihrer Internetseite die Liste der einzelnen Empfänger einer finanziellen Gegenleistung der Union.