Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Zugriff auf SWIFT-Überweisungsdaten durch die amerikanischen Geheimdienste

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Medien in Europa und den Vereinigten Staaten kürzlich die Existenz des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus ("Terrorist Finance Tracking Program") enthüllten, das von der US-Regierung installiert wurde und das es den US-Behörden erlaubt, auf alle Finanzdaten von SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) zuzugreifen, einer in Belgien ansässigen Banken-Kooperation, der mehr als 8 000 Geschäftsbanken und Institute in 200 Ländern, darunter eine Reihe von Zentralbanken, angeschlossen sind,

B. in der Erwägung, dass die SWIFT-Informationen, auf die die US-Behörden Zugriff hatten, hunderttausende von EU-Bürgern betreffen, da die europäischen Banken das SWIFT-Übermittlungssystem für die weltweite Überweisung von Geldern zwischen Banken nutzen und SWIFT täglich Millionen von Überweisungen und Bankgeschäften durchführt,

C. in der Erwägung, dass jeglicher im Hoheitsgebiet der Europäischen Union erfolgte Transfer von Daten, die außerhalb des EU-Hoheitsgebiets genutzt werden sollen, zumindest einer Angemessenheitsentscheidung gemäß der Richtlinie 95/46/EG unterliegen sollte,

D. in der Erwägung, dass der Zugriff auf die von SWIFT verwalteten Daten es nicht nur ermöglicht, Überweisungen im Zusammenhang mit illegalen Aktivitäten aufzuspüren, sondern auch Informationen über die wirtschaftlichen Tätigkeiten der betroffenen Privatpersonen und Länder festzustellen, was zu Formen der Wirtschafts- und Industriespionage großen Ausmaßes führen könnte,


1 ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31.
2 ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.