Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
... Strafrechtsänderungsgesetz- Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 243. Sitzung am 29. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksachen 18/12936, 18/12964 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes * Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr - Drucksache 18/10145 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 22.09.17
Erster Durchgang: Drucksache. 362/16 (PDF)

1. Die Artikel 1 und 2 werden durch die folgenden Artikel 1 bis 4 ersetzt:

,Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 315d durch die folgenden Angaben ersetzt:

" § 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

§ 315e Schienenbahnen im Straßenverkehr § 315f Einziehung".

2. Nach § 69 Absatz 2 Nummer 1 wird folgende Nummer la eingefügt:

"1a. des verbotenen Kraftfahrzeugrennens (§ 315d),".

3. Nach § 315c wird folgender § 315d eingefügt:

" § 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen

4. Der bisherige § 315d wird § 315e.

5. Nach § 315e wird folgender § 315f eingefügt:

" § 315f Einziehung

Kraftfahrzeuge, auf die sich eine Tat nach § 315d Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3, Absatz 2, 4 oder 5 bezieht, können eingezogen werden.

§ 74a ist anzuwenden."

6. In § 316 Absatz 1 wird die Angabe " §§ 315 bis 315d" durch die Angabe " §§ 315 bis 315e" ersetzt.

Artikel 2
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Anlage 12 Nummer 1.1 werden nach den Wörtern "Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)" die Wörter "Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2, 4 und 5 StGB)" eingefügt.

2. Anlage 13 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

"4. Nummer 244".

2. Die Anlage wird wie folgt geändert:

Artikel 4
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 29 wird wie folgt geändert:

2. In § 46 Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort "zuständig" das Semikolon und die Wörter "das gilt nicht für Ausnahmen vom Verbot der Rennveranstaltungen (§ 29 Absatz 1)" gestrichen.

3. § 49 Absatz 2 Nummer 5 wird aufgehoben.`

2. Der bisherige Artikel 3 wird Artikel 5.