Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bunderates für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz

Staatsministerium Baden-Württemberg
Stuttgart, 9. Dezember 2015
Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bunderates für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 940. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2015 aufzunehmen und sie anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Murawski

Entschließung des Bunderates für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Seit mittlerweile vielen Jahren wird die Schaffung eines Wertstoffgesetzes diskutiert. Ein solches Gesetz soll die Verpackungsverordnung ablösen und nicht nur Verpackungen, sondern alle sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen wie z.B. Kinderspielzeug und Küchengerätschaften wie Bratpfannen oder Plastikschüsseln, gemeinsam erfassen und verwerten. Im Zuge dessen müssen die bestehenden Verwertungsquoten deutlich erhöht werden. Ziel ist es, ein besseres und innovativeres Recycling mittels ambitionierter "selbstlernender", qualitativ hoher Verwertungsquoten zu erreichen, die Produktverantwortung zu stärken, den Vollzug zu vereinfachen und die kommunalen Interessen genauso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern zu wahren.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung aus diesen Gründen auf, zügig ein Wertstoffgesetz vorzulegen, das auf folgenden Eckpunkten beruht: