Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen
(Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)

847. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2008

A.

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat,

Begründung zu 1:

Der ursprüngliche Gesetzentwurf war nach Artikel 84 Abs. 1 GG a. F. zustimmungsbedürftig.

Dies ist auf Grund der Ergebnisse der Föderalismusreform I nun nicht mehr der Fall. Andere Gründe für eine Zustimmungsbedürftigkeit liegen nicht vor; insbesondere löst vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 2005 - 2 BvF 2/03 - (BVerfGE 114, 196) die Änderung der Makler- und Bauträgerverordnung keine Zustimmungsbedürftigkeit nach Artikel 80 Abs. 2 GG aus.

B.