Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage

803. Sitzung des Bundesrates am 24. September 2004

Der Bundesrat möge wie folgt Stellung nehmen:

Die Bundesregierung wird gebeten, im Falle einer Abschaffung oder Reduzierung der Eigenheimzulage die daraus resultierenden Einsparungen zumindest teilweise für wohnungs- und städtebaupolitische Aufgaben einzusetzen.

Begründung

Die demographische Entwicklung stellt die Wohnungs- und Städtebaupolitik in West- und Ostdeutschland vor völlig neuartige Herausforderungen.

Die ostdeutschen Länder sind von der demographischen Entwicklung besonders betroffen, sie sehen sich mit wachsenden, teilweise dramatischen Wohnungsleerständen und einem flächendeckenden Schrumpfungsprozess der Städte konfrontiert. Eine ähnliche Entwicklung wird mit einer gewissen Zeitverzögerung aber auch in vielen Regionen in Westdeutschland eintreten.

Bund und Länder haben, um die Probleme von Wohnungsleerstand und Stadtschrumpfung in den Griff zu bekommen, gemeinsam das Programm "Stadtumbau-Ost" aufgelegt. Der Erfolg dieses Programms ist aber gefährdet, weil der darin vorgesehene Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen nicht in ausreichendem Maße in Gang kommt. Grund dafür ist die ungelöste Problematik der Altschulden. Die Unternehmen sehen sich überwiegend nicht in der Lage, die erforderlichen Abrisse vorzunehmen, wenn die auf den betreffenden Wohnungen lastenden Altschulden auch nach Abriss weiter bestehen bleiben. Die Härtefallregelung des § 6a Altschuldenhilfegesetz, hat - wegen der unzureichenden Mittelausstattung - nur begrenzte Entlastungswirkungen gezeigt. Sie galt zudem nur für bereits existenzgefährdete Unternehmen mit einem Leerstand von mindestens 15%.

Die durch eine eventuelle Reduzierung der Eigenheimzulage frei werdenden Finanzmittel sollten von der Bundesregierung deshalb teilweise zur Altschuldenbefreiung aller im Rahmen des Stadtumbaus-Ost abgerissenen Wohnungen, auch bei Unternehmen mit einem Leerstand von weniger als 15% eingesetzt werden.

Auch in den westdeutschen Ländern entstehen durch die Bevölkerungsentwicklung Leerstandsprobleme und städtebauliche Problemstellungen, zu deren Lösung die Bundesregierung mit Teilen der eingesparten Finanzmittel beitragen könnte.