Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 65. Sitzung am 7. Oktober 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/3109 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die weitere Bereinigung von Bundesrecht - Drucksache 17/2279 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Nach Artikel 2 5 wird folgender Artikel 26 eingefügt:

,Artikel 26
Änderung des Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetzes (319-109)

Das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz vom 26. Januar 2005, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 5 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

Fristablauf: 05.11.10
Erster Durchgang: Drucksache. 230/10 (PDF)