Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zum Energiekonzept der Bundesregierung

Der Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz Mainz, den 8. Oktober 2010

An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister
Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen haben beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zum Energiekonzept der Bundesregierung einzubringen.

Ich bitte Sie, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der 875. Sitzung des Bundesrates am 15. Oktober 2010 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck

Entschließung des Bundesrates zum Energiekonzept der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am 28. September 2010 ihr Energiekonzept beschlossen. In einem ersten Schritt soll die Umsetzung durch die 11. Atomgesetznovelle (Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken), die 12. Atomgesetznovelle (Sicherheitsanforderungen), das Kernbrennstoffsteuergesetz mit Finanzierungsregelungen in Milliardenhöhe und das Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens des Bundes "Energie- und Klimafonds" erfolgen. Letztere haben erhebliche Auswirkungen auf das Finanzgefüge zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Diese weitreichenden Entscheidungen für Klimaschutz, Energiewirtschaft, Wettbewerb und Arbeitsplätze sollen nicht als Gesetzentwürfe der Bundesregierung, sondern als Fraktionsvorlagen eingebracht werden. Absicht und Konsequenz sind ein verkürztes Verfahren, welches im Bundesrat nur einen Durchgang erlaubt.

Der Bundesrat möge beschließen: