Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates für eine Reformierung des Bußgeldsystems und für eine Erweiterung der Sanktionen in der Bußgeld-Katalog-Verordnung bei besonders gefährlichen Verstößen im Straßenverkehr

Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, 26. Oktober 2016

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stanislaw Tillich

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates für eine Reformierung des Bußgeldsystems und für eine Erweiterung der Sanktionen in der Bußgeld-Katalog-Verordnung bei besonders gefährlichen Verstößen im Straßenverkehr zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 950. Sitzung des Bundesrates am 4. November 2016 aufzunehmen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Weil

Entschließung des Bundesrates für eine Reformierung des Bußgeldsystems und für eine Erweiterung der Sanktionen in der Bußgeld-Katalog-Verordnung bei besonders gefährlichen Verstößen im Straßenverkehr

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf,

Begründung:

1. Einführung einer einkommensabhängigen Staffelung der Bußgelder

Pauschale Bußgelder sind sozial sehr ungerecht. Die bestehende Systematik der Bußgelder differenziert nicht ausreichend nach der Höhe des jeweiligen Einkommens. Dadurch ist die Akzeptanz des Systems und damit seine Wirksamkeit höchst fragwürdig, weil derjenige mit geringerem Einkommen nicht einzusehen vermag, warum das Bußgeld bei viel höherem Einkommen das Gleiche ist. Dies hat gleichzeitig eine mangelhafte abschreckende Wirkung von Bußgeldern und eine zunehmende soziale Ungleichheit zur Folge. Das Bußgeldsystem ist daher dahingehend zu überprüfen, ob es zur Erreichung einer sozial gerechteren Sanktionierung erforderlich sein könnte, Geldbußen einkommensabhängig der Höhe nach zu staffeln.

Die Betroffenen bekommen je nach Einkommen und Vermögen, Bußgelder unterschiedlich stark zu spüren. Für Menschen mit einem geringen Einkommen können die Bußgelder bereits jetzt eine hohe Sanktionswirkung entfalten, während das gleiche Bußgeld von Personen, die über ein höheres Einkommen verfügen, kaum wahrgenommen wird und daher auch der Sanktionierungs- und Abschreckungseffekt nicht oder nur gering eintritt.

Um soziale Ungleichgewichte bei der Sanktionierung zu vermeiden, ist es erforderlich und zweckmäßig, die bisherige Sanktionierungssystematik zu verändern und bei der Höhe der Geldbußen eine Staffelung, ähnlich dem Tagessatzsystem im Strafrecht, vorzusehen. Das Tagessatzsystem im Strafrecht orientiert sich bereits an einer sozialen Staffelung. Hintergrund dieser Regelung ist das Bestreben, die Strafen den unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnissen der Täterinnen und Täter anzupassen. Dadurch kann eine individuelle Strafschärfe und entsprechend spürbare Abschreckungswirkung erzielt werden. Dieses System sollte auf Bußgelder außerhalb des Strafrechts ausnahmslos übertragen werden.

Behörden und Gerichte sollten dabei jedoch nicht übermäßig mit der Feststellung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse belastet werden. Pauschalierungen, etwa durch Einkommenskorridore auf Grundlage des Verdienstes der letzten drei Monate, sind daher ein zielführender Ansatz.

Das sozial nicht ausgewogene, pauschale Bußgeldsystem führt insbesondere dazu, dass die Sanktionen im Straßenverkehr nicht effektiv wirken können. Gerade in diesem sehr sensiblen Bereich ist eine Anpassung für besonders gefährliche Verkehrsverstöße dringend erforderlich.

2. Erweiterung der Sanktionen

Laut Verkehrsunfallstatistik sind auf Deutschlands Straßen im Jahr 2015 insgesamt 3459 Menschen bei Verkehrsunfällen getötet worden. Das sind fast 100 Opfer mehr als 2014. Die Statistik hat sich damit bereits zum zweiten Mal in Folge verschlechtert. Hauptunfallursache für tödliche Verkehrsunfälle ist nach wie vor nicht angepasste Geschwindigkeit.

Diese Entwicklungen können nicht hingenommen werden. Es geht um Menschenleben und um die Gefährdung aller am Straßenverkehr beteiligten Bürgerinnen und Bürger. Insofern muss auch der Staat alles in seiner Macht stehende unternehmen, um mit geeigneten Maßnahmen diese Entwicklung zu stoppen und gegenzusteuern.

Ein Instrument, um staatlicherseits auf Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einzuwirken und sie zur Einhaltung der bestehenden Regeln stärker anzuhalten, sind die bei einem Verkehrsverstoß drohenden Folgen. Das betrifft sowohl die Höhe der Bußgelder, als auch die Möglichkeiten, Fahrverbote auszusprechen. Diese Folgen sind aber nur dann geeignet, eine Verkehrsteilnehmerin oder einen Verkehrsteilnehmer zu beeindrucken und von Verkehrsverstößen abzuhalten, wenn sie auch tatsächlich eine genügend abschreckende Wirkung entfalten. Daran mangelt es derzeit bei den aktuellen Vorschriften.

Ein weiterer Grund ist, dass die in Deutschland vorgesehenen Regelgeldbußen für Geschwindigkeitsverstöße unabhängig von dem individuellen Sanktionierungseffekt schon per se kaum abschreckende Wirkung haben. Sie liegen zudem teilweise deutlich unter den in anderen Ländern der Europäischen Union geregelten Bußgeldern.

Gerade bei stark überhöhtem Tempo muss die Strafe empfindlich zu spüren sein, um abschreckende Wirkung zu haben. Es geht dabei vordergründig nicht um die Sanktionierung von nur geringen Geschwindigkeitsverstößen, sondern insbesondere um diejenigen, die vorsätzlich sehr deutlich die Geschwindigkeit überschreiten und durch ihr rücksichtsloses und höchst gefährliches Fahrverhalten nicht nur sich, sondern auch ihre Mitmenschen in Lebensgefahr bringen.

Eine mangelnde Abschreckungswirkung ist auch bei Abstandverstößen durch Lkw feststellbar. Für Lkw ist bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h ein Mindestabstand von 50 m vorgeschrieben. Wird dieser Abstand unterschritten, sind für diese Ordnungswidrigkeit nach der aktuellen BKatV ein Betrag von 80,- Euro und 1 Punkt im Fahreignungsregister vorgesehen. Ein Unterschreiten des vorgeschriebenen Sicherheitsabstands bedeutet eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit und kann schwere Folgen nach sich ziehen. Daher sollte eine Ordnungswidrigkeit, die derartig die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, mit deutlich höheren Bußgeldern belegt werden, um eine bessere abschreckende Wirkung zu erzielen.

Insbesondere in Bereichen, in denen eine zu hohe Geschwindigkeit noch größere nachteilige Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit haben kann, wie beispielsweise in Baustellen, Tunneln oder an unübersichtlichen Stellen, sollte eine Nichteinhaltung mit noch spürbar stärkeren Sanktionen in Form von noch höheren Bußgeldern bewehrt sein. Hierdurch sind in Folge der Abschreckungswirkung eine bessere Geschwindigkeitsmoral und damit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erwarten.

Ebenso sind auch Verstöße gegen sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden nach § 23 StVO zu beurteilen. Wer ungebremst in einen Stau fährt und dadurch Unfälle mit erheblichen Folgen bis hin zu tödlich verletzten Personen verursacht, muss mit einem deutlich höheren Bußgeld bestraft werden.

Mit der Entschließung soll eine deutliche und für die Betroffene oder den Betroffenen spürbare Anhebung der Beträge erreicht werden.