Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

930. Sitzung des Bundesrates am 6. Februar 2015

Der federführende Verkehrsausschuss (Vk) und der Finanzausschuss (Fz) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

Begründung zu 1. und 3.:

Der Bundesrat betont, dass die Übertragung der Aufgaben des Nahverkehrs auf die Länder im Zuge der Bahnreform Teil einer Erfolgsgeschichte ist. Durch deutlich ausgeweitete Angebote bei Bahnen und Bussen, durch den Einsatz moderner Fahrzeuge, Investitionen in Bahnhöfe und Strecken und regional integrierte Tarifsysteme ist die Zahl der Fahrgäste in Bahnen und Bussen seit der Bahnreform deutlich gestiegen.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG) die zentrale Finanzierungsquelle für die Finanzierung der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr ist. Es sieht in § 5 Absatz 5 RegG eine im Jahr 2014 anstehende Revision der Mittel vor. Die Festsetzung der Höhe des den Ländern ab dem Jahr 2015 zustehenden Betrages erfolgt nach dem Verfahren des Artikels 106a Satz 2 des Grundgesetzes. Es handelt sich um ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf erfüllt den im Gesetz geforderten Auftrag einer Revision in 2014 nicht. Der Entwurf bewirkt nur eine Verschiebung der Revision in das Jahr 2015.

Der Bundesrat verweist im Übrigen auf seinen Beschluss vom 28. November 2014, mit dem er die Einbringung eines "Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" beschlossen hat (BR-Drucksache 557/14(B) HTML PDF ). Der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf regelt die in § 5 Absatz 5 RegG für das Jahr 2014 anstehende Revision abschließend.