Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 hinsichtlich allgemeiner Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen und im Hinblick auf bestimmte Bestimmungen bezüglich der finanziellen Verwaltung KOM (2009) 384 endg.; Ratsdok. 12425/09

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 29. Juli 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 24. Juli 2009 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 24. Juli 2009 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Das Europäische Parlament, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 571/04 (PDF) = AE-Nr. 042575

Begründung

1. Hintergrund zum Vorschlag

- Gründe und Ziele für den Vorschlag

Die derzeitige finanzielle und wirtschaftliche Krise hat große Herausforderungen für die Europäische Union geschaffen. Deshalb einigte sich der Rat der Europäischen Union vom 11. und 12. Dezember 2008 auf ein Europäisches Konjunkturprogramm (EKP), das die Einführung vorrangiger Maßnahmen vorsieht, die es europäischen Wirtschaftssystemen ermöglichen, sich schneller an aktuelle Herausforderungen anzupassen.

Während schon mehrere wichtige Maßnahmen als Gegengewicht zu den negativen Auswirkungen der Krise sowohl auf gemeinschaftlicher als auch auf einzelstaatlicher Ebene ergriffen wurden, einschließlich der Abänderungen des gemeinschaftlichen Rechtsrahmens, der die Kohäsionspolitik regelt, fängt die tatsächliche Auswirkung der Finanzkrise auf die Realwirtschaft und auf den Arbeitsmarkt erst jetzt an, sich weit bemerkbar zu machen. Am 3. Juni legte die Kommission die Mitteilung über "Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung" vor, in der zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen werden, um die Schaffung von Arbeitsplätzen anzukurbeln und den Auswirkungen der Krise auf Arbeitsplätze entgegenzuwirken.

Der Druck auf die nationalen Haushalte steigt weiter an und erfordert, dass weitere Schritte gemacht werden, um diesen Druck durch eine bessere Nutzung der Gemeinschaftsmittel zu mildern und die Krise durch Mobilisierung und Beschleunigung aller verfügbaren Fonds anzugehen, insbesondere durch Nutzung des ESF für schnelle Konjunkturpakete wie dies in der oben erwähnten Mitteilung dargestellt wird.

Im Zusammenhang mit der derzeitigen Krise ist eine reibungslose Durchführung von Kohäsionsprogrammen von besonderer Relevanz, da sie den stärksten und relevantesten Hebel zur Unterstützung der Realwirtschaft darstellen. Mit Gesamtfinanzmitteln von 347 Milliarden € für den Zeitraum 2007-2013 gewährt die Kohäsionspolitik eine starke Unterstützung für Haushaltsstabilität und für öffentliche Investitionen in den Mitgliedstaaten und den Regionen der Europäischen Union.

Die Erfahrung zeigt, dass mehr Bemühungen zur Erleichterung der Verwaltung der Gemeinschaftsmittel erforderlich sind, um den Finanzierungsfluss zu den Begünstigten, die von der Dämpfung der Konjunktur am meisten betroffen sind, zu beschleunigen. Der Europäische Rat vom Dezember unterstützte Vorschläge zur "Vereinfachung von Verfahren und schnelleren Durchführung von Programmen, die vom Kohäsionsfonds, den Strukturfonds, finanziert werden". Der derzeitige Vorschlag beinhaltet daher weitere Elemente zur Vereinfachung, mit dem Gesamtziel, kofinanzierte Investitionen in den Mitgliedstaaten und Regionen zu beschleunigen und die Auswirkung der Finanzierung auf die Wirtschaft als Ganzes zu erhöhen.

- Allgemeiner Zusammenhang

Die derzeitige Krise beeinflusst wegen der Schwierigkeiten, die von den Banken angetroffen werden, und wegen der Verschärfung der Kreditpolitik, die sowohl den Verbrauch in den Haushalten als auch das Anlagengeschäft, Unterstützung für Innovation, technologische und industrielle Entwicklung mit negativen Auswirkungen auf das BIP und die Beschäftigung verringern könnte, wesentlich die Realwirtschaft.

Ferner werden die öffentlichen Haushalte der Mitgliedstaaten von der Krise in Mitleidenschaft gezogen, wobei der Anstieg der Arbeitslosigkeit, wie unten beschrieben eine zentrale Rolle spielt. Auf der einen Seite kann ein Anstieg der Anzahl der Personen, die Anspruch auf Leistungsbezug haben, automatisch zu einer Belastung für die öffentlichen Mittel führen. Gleichzeitig wird es dringend notwendiger Maßnahmen der aktiven Beschäftigungspolitik durchzuführen, um die Menschen in Beschäftigung zu halten oder sie wieder zurück in Beschäftigung zu bringen. Angesichts der allgemein angespannten Haushaltslage können sich ernste Schwierigkeiten für die Finanzierung der öffentlichen Haushalte im Hinblick auf die Umsetzung aktiver beschäftigungspolitischer Maßnahmen ergeben. Dies könnte zur Folge haben, dass sich derartige Maßnahmen verzögern und dies - zum Schaden der Bürger - zu einem Zeitpunkt, zu dem sie immer notwendiger werden.

Die neuesten wirtschaftlichen Prognosen der Kommission sagen eine signifikante Reduzierung des Wachstums in der Europäischen Union voraus - das würde auf 1.4% im Jahre 2008 (die Hälfte von dem im Jahre 2007 erreichten), 0.2% im Jahre 2009 und auf 1.1% im Jahre 2010 fallen. Diese schlechten wirtschaftlichen Aussichten werden wahrscheinlich schwer auf den öffentlichen Finanzen lasten.

Unter der Annahme unveränderter Politiken könnten sich Haushaltsdefizite von 1% des BIP im Jahre 2007 auf 2.6% in 2010 erhöhen. Zuverlässige Vorhersagen zu öffentlichen Finanzen - und insbesondere auf dem Gebiet der Verschuldung - sind jedoch schwierig wegen der Ungewissheit, die die Haushaltsauswirkungen von Notfallmaßnahmen umgibt, die schon von den Regierungen ergriffen wurden.

Es ist in diesem Zusammenhang, dass die Kommission sich bemüht, zur gegenwärtig in der Union und mit ihren internationalen Partnern stattfindenden Debatte beizutragen wie am besten auf die derzeitige Finanzkrise und auf ihre sozioökonomischen Folgen zu reagieren sei. Insbesondere im Rahmen ihres Konjunkturpakets schlug die Kommission im Dezember 2008 mehrere Regeländerungen zur Vereinfachung der Durchführungsregeln für die Kohäsionspolitik und zur Erhöhung der Vorfinanzierung (Vorschusszahlungen) an EFRE- und ESF-Programme vor. Die zusätzlichen Vorschusszahlungen haben eine unmittelbare Geldeinspritzung von 6,25 Milliarden EUR im Jahre 2009 zur Vorfinanzierung von Investitionen geliefert, innerhalb des mit jedem Mitgliedstaat für den Zeitraum von 2007-2013 vereinbarten finanziellen Umfangs. Diese Änderung bringt die Summe der Vorschusszahlungen im Jahre 2009 auf 11,25 Milliarden EUR. Der Vorschlag der Kommission wurde vom Rat im Mai 2009 angenommen und alle Vorschusszahlungen sind jetzt an die Mitgliedstaaten gezahlt worden. Die Kommission hat wiederholt die Mitgliedstaaten ermutigt, die zusätzlichen Vorschusszahlungen an die Gremien zu übertragen, die in der Projektverwaltung involviert sind, um Ausgaben für Projekte der Kohäsionspolitik vorzuverteilen.

- Bestimmungen, die im Politikbereich des Vorschlags in Kraft sind

Die derzeitigen ernsthaften wirtschaftlichen Auswirkungen in der europäischen Wirtschaft führen mittelfristig zur Reduzierung der Wachstumsperspektiven und zu einer signifikanten Abschwächung des Realwachstums in 2009 und 2010. Gemäß den letzten verfügbaren Prognosen sind mehrere Volkswirtschaften in der Rezession.

Diese schlechten wirtschaftlichen Aussichten haben beträchtliche negative Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten. Außerdem besteht ein Risiko, dass die Grundbedingungen zur Durchführung der Kohäsionspolitik - die eine öffentliche Komplementärfinanzierung zur Mobilisierung der Strukturfonds erfordert - ernsthaft unterbrochen werden.

Darüber hinaus zeigen die letzten Daten, die die ersten Monate von 2009 erfassen, dass die EU-Arbeitsmärkte jetzt sogar noch stärker als erwartet auf die derzeitige wirtschaftliche Konjunkturabschwächung reagieren, indem Unternehmen wesentliche Arbeitsplatzreduzierung in mehreren Sektoren ankündigen und Handel und Verbrauchervertrauen weiter fallen. Mehr als 20 Millionen Europäer sind arbeitslos das sind 4 Millionen mehr als vor einem Jahr und die Tendenz geht noch aufwärts.

Um die Programmdurchführung weiter zu beschleunigen und Hilfe zur Überwindung der oben erwähnten Schwierigkeiten zu leisten, wird eine zusätzliche Maßnahme vorgeschlagen die den derzeitigen Druck mildern und die höchstmögliche Nutzung der Gemeinschaftsmittel ermöglichen soll, indem sie insbesondere auf Aktionen zielt die zur Bekämpfung der Krise notwendig sind, wo der Mehrwert für die Bürger, besonders die Arbeitslosen oder jene, die gefährdet sind, arbeitslos zu werden am höchsten sein wird. Diese Maßnahme wird die Änderung der Ratsverordnung Nr. 1083/2006 über allgemeine Bestimmungen für die Kohäsionspolitik erfordern, einschließlich, wie in der Mitteilung "Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung" vorgeschlagen, eine vorübergehende Änderung der Wege, nach denen Zwischenzahlungen an Programme, die vom Europäischen Sozialfonds kofinanziert werden, berechnet werden. . Dies beinhaltet Folgendes:

Mitgliedstaaten, in denen ernste Finanzierungsengpässe für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bestehen, die für den Kampf gegen die Krise erforderlich sind und nach den Regelungen für des ESF förderfähig, wird für die Jahre 2009 und 2010 vorübergehend die Möglichkeit eröffnet, Erstattungen in Höhe von 100% bei der Kommission zu beantragen, wodurch die Notwendigkeit, nationale Mittel zur Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen, während dieses Zeitraums entfällt. Hierbei geht es darum, die Wirksamkeit des Einsatzes des ESF zu erhöhen, so wie er in der oben genannten Mitteilung vorgesehen ist, etwa bei der Fortbildung im Rahmen von Kurzarbeit, beim Vorwegnehmen und Gestalten von Umstrukturierungsprozessen, der Verbesserung beruflicher Fähigkeiten sowie beim zur Verfügung stellen von qualitativ hochwertigen Ausbildungsplätzen für Jugendliche bis zum Ende des Jahres 2010. Dieser Vorschlag wird zusammen mit mehreren Vereinfachungsmaßnahmen vorgelegt die auch Änderungen der Ratsverordnung mit sich bringen.

- Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union

Nicht anwendbar.

2. Konsultation der Interessensparteien und Impaktanalyse

- Konsultation der interessierten Parteien

Die vorgeschlagenen Maßnahmen, insbesondere jene, die mit der Vereinfachung verbunden sind, stammen von den Diskussionen im Rahmen einer besonderen Arbeitsgruppe unter Einbindung von Beteiligten aus den Mitgliedstaaten, die 2008 eingerichtet wurde. Außerdem haben das Europäische Parlament und der Europäische Rechnungshof wiederholt den Wunsch geäußert, die Verordnungen für die Fonds zu vereinfachen.

- Beschaffung und Nutzung von Fachwissen

Die Nutzung von externem Fachwissen ist nicht notwendig gewesen.

- Impaktanalyse

Der vorliegende Vorschlag vollendet eine Reihe regulativer und nichtregulativer Anpassungen, die alle auf die Stimulierung der Durchführung von Kohäsions-Programmen vor Ort abzielen.

Der Vorschlag, den Mitgliedstaaten im Falle operationeller Programme, die vom ESF kofinanziert werden, eine Option für eine 100% Erstattung von Zwischenzahlungsanträgen für einen begrenzten Zeitraum (bis Ende 2010) anzubieten anstatt die Erstattungsquoten anzuwenden, wie sie in den operationellen Programmen festgelegt werden, garantiert, dass alle bescheinigten Ausgaben aus 2009 und 2010 erstattet werden können, ohne eine Lücke in den nationalen Haushalten zu verursachen, aber unter voller Beachtung der nationalen Kofinanzierungsverpflichtungen über die volle Laufzeit der Programme. Tatsächlich wird sich die 100% Erstattung auf der wirklichen Durchführung vor Ort in 2009 und 2010 stützen. Die vorübergehende Zunahme der Erstattung wird den Finanzrahmen nicht ändern, der im Rat im Dezember 2005 verhandelt wurde.

Weitere Vereinfachung und Klarstellung der Regeln für die Kohäsionspolitik werden unleugbar eine positive Auswirkung auf das Tempo der Programmdurchführung haben besonders indem sie für die nationalen, regionalen und lokalen Behörden klarere und weniger bürokratische Regeln vorsehen, die mehr Flexibilität zur Anpassung der Programme an die neuen Herausforderungen zulassen werden.

3. Gesetzliche Elemente des Vorschlags

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

Die vorgeschlagenen Änderungen können in zwei Gruppen unterteilt werden:

(1) Änderung, die mit den Regeln zur finanziellen Verwaltung verbunden ist, um die Durchführung von ESF kofinanzierten Programmen vor Ort weiter zu beschleunigen. Es betrifft folgendes:

(2) Änderungen, die mit der Programmdurchführung verbunden sind, mit der Absicht die Regeln für die Kohäsionspolitik zu erleichtern, zu vereinfachen und klarzustellen. Sie betreffen die folgenden Bestimmungen:

- Rechtsgrundlage

Die Verordnung des Rates (EG) Nr. 1083/2006 vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 definiert die auf die drei Fonds anwendbaren gemeinsamen Regeln. Basierend auf dem Grundsatz der geteilten Verwaltung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten beinhaltet diese Verordnung Bestimmungen für einen neuen Programmplanungsprozess sowie neue Anordnungen für die Verwaltung der Programme (einschließlich der finanziellen), Überwachung, Finanzkontrolle und Bewertung von Projekten.

- Subsidiaritätsprinzip

Der Vorschlag entspricht dem Subsidiaritätsprinzip in dem Ausmaß, dass er versucht den Mitgliedstaaten Unterstützung zu gewähren, um die negativen Auswirkungen der derzeitigen Krise durch Änderungen zu vermindern, die ihre Rolle im Rahmen der geteilten Verwaltung der Fonds stärkt.

- Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Der Vorschlag entspricht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz aus den folgenden Gründen:

Die vorgeschlagene Änderung der Regeln der finanziellen Verwaltung ist ihrer Natur nach zielgerichtet, da sie darauf abzielt, den Beitrag des ESF zu Maßnahmen im Kampf gegen die Krise zu stimulieren und den europäischen Konjunkturaufschwung ohne Änderung der Grundsätze, die die finanzielle Verwaltung der Kohäsionspolitik leiten zu untermauern. Die Erstattung von Zwischenzahlungen zu 100% sollte zeitlich unter der Annahme begrenzt sein, dass der Gipfel der Krise mit Ende 2010 überwunden sein wird.

Damit die Mitgliedstaaten von den Vereinfachungsmaßnahmen während des ganzen Programmzeitraums profitieren können, ist es notwendig gewisse Bestimmungen rückwirkend anzuwenden. Angesichts der Tatsache, dass die geänderte Verordnung Nr. 1080/20062 die Förderfähigkeit der Ausgaben für Energieeffizienz und die Nutzung von erneuerbarer Energie im Wohnungsbestand in allen Mitgliedstaaten vorsieht ist es notwendig, die Änderungen bezüglich des Artikels 44 und 78 Absatz 6 ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung anzuwenden. Andere Maßnahmen sollten vom Tag, der dem Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt folgt, an gelten, angesichts ihrer entscheidenden Rolle, den Mitgliedstaaten beim Kompensieren der negativen Auswirkungen der Krise zu helfen.

- Wahl von Instrumenten

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.

Andere Instrumente wären aus den folgenden Gründen nicht angebracht:

Die Kommission hat den Handlungsspielraum erforscht, der durch den gesetzlichen Rahmen gegeben ist, um Projekte zugunsten der Wirtschaftssysteme des Mitgliedstaates und der Bürger zu beschleunigen, zusammen mit den Möglichkeiten eines verringerten Verwaltungsaufwands für die Begünstigten. Neben den neuen Änderungen der allgemeinen Verordnung und der Fondsspezifischen Verordnungen und zusammen mit den nichtregulativen Änderungen, die in den Mitteilungen vom 26. November 2008 und 3. Juni 2009 dargestellt wurden, hält es die Kommission angesichts der bisherigen Erfahrung für notwendig, weitere Änderungen der allgemeinen Verordnung vorzuschlagen. Das Ziel dieser Überarbeitungen besteht darin die Mobilisierung der Gemeinschaftsmittel für den Start von Projekten weiter zu vereinfachen und damit sowohl ihre Durchführung als auch die Auswirkung dieser Investitionen auf die Realwirtschaft zu beschleunigen.

4. Haushaltsauswirkung

Da der Vorschlag keine Änderung der in den Operationellen Programmen für die Förderperiode 2007 - 2013 festgelegten Höchstbeträge für die Unterstützung durch den ESF vorsieht, hat er keine Auswirkung auf die Verpflichtungsermächtigungen.

Immer dann, wenn Mitgliedstaaten sich dazu entscheiden, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, 2009 und 2020 Erstattungen in Höhe von 100% zu beantragen, wird sich dies auf die Zahlungsermächtigungen auswirken.

Die Analyse der Zahlungsvorausschätzungen der Mitgliedstaaten und die verfügbaren Zahlungsermächtigungen, die im Haushaltsplan für 2009 und im Entwurf des Haushaltsplans für 2010 zur Verfügung stehen, zeigen, dass das Maximum der zusätzlichen Zahlungsermächtigungen, die unter der 100% Erstattungsoption in 2009 und 2010 für die ESF-Programme gezahlt werden sollen, ungefähr 6,6 Milliarden EUR darstellen würden. Dies gleicht sich in den späteren Jahren der Förderperiode durch einen geringeren Bedarf an Zahlungsermächtigungen aus.

Die Kommission wird ein Begleitinstrument einrichten, um den Verbrauch der zusätzlichen Kredite für den Europäischen Sozialfonds genau zu überwachen. Für die Zahlungsanträge, die ab 1. Januar 2011 eingereicht werden, wird die geregelte Kofinanzierungsquote, die in der Programmentscheidung vereinbart wurde, zur Anwendung kommen.

Die Kommission ist der Meinung, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Vereinfachung der Durchführung deutlich die Geschwindigkeit der Ausgaben vor Ort erhöhen und somit die Einreichung von Zwischenzahlungen an die Kommission beschleunigen könnten.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 hinsichtlich allgemeiner Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Anforderungen und im Hinblick auf bestimmte Bestimmungen bezüglich der finanziellen Verwaltung

Der Rat der Europäischen Union,


Gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 161,
Auf Vorschlag der Kommission,
Nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,
Nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses,
Nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen,
in Erwägung nachstehender Gründe:

Hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Jedoch gelten die Punkte (5) und (7) von Artikel 1 ab dem 1. August 2006, die Punkte (8), (11)(a), (11)(b)(i) und (13) von Artikel 1 ab dem 1. Januar 2007 und die Punkte (4), (11)(b)(ii) sowie (11)(c) von Artikel 1 ab dem10. Juni 2009.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.


Geschehen zu Brüssel, [...]
Im Namen des Rates
Der Präsident

Finanzbogen

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