Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.