Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Sitzung am 2. Juli 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/13543 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts - Drucksache 016/8954 - in beigefügter Fassung angenommen.

Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Das Bürgerliche Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909, 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch ..., wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

§ 21 Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts

Artikel 3
Inkrafttreten


Fristablauf: 18.09.09
Erster Durchgang: Drucksache. 096/08 (PDF)