Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Wahl der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes

Der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 22. November 2016

An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Vorschlag für die Wahl der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes mit dem Antrag zuzuleiten, den Vorschlag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 951. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2016 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sellering

Anlage
Wahl der Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums gemäß § 8 Absatz 3 des Standortauswahlgesetzes

Mitglieder:
Klaus BrunsmeierMitglied des Bundesvorstandes des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) sowie ehemaliges Mitglied der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
Prof. Dr. Armin GrunwaldLeiter des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) sowie ehemaliges Mitglied der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
Dr. Monika MüllerStudienleiterin bei der Evangelischen Akademie Loccum
Prof. Dr. Kai NiebertPräsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände
Prof. Dr. Miranda SchreursLehrstuhl für Environmental and Climate Policy an der Hochschule für Politik, München sowie ehemaliges Mitglied im Sachverständigenrat für Umweltfragen
Prof. Dr. Klaus Töpferu.a. ehemaliger Bundesumweltminister

Die Erweiterung des Gremiums soll nach Evaluierung des Standortauswahlgesetzes gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 entsprechend den Empfehlungen des Abschlussberichts der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" (BT-Drs. 18/9100, Teil A, Abschnitt 4.2.3 und Teil B, Abschnitt 7.4.1) erfolgen. Hierbei wird der Bundesrat dem Bundestag einen Wahlvorschlag unterbreiten.