Antrag der Länder Bayern, Hessen
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Punkt 65 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011

Der Bundesrat möge der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zustimmen:

Zu Artikel 3

In Artikel 3 wird die Angabe "3,00 Euro" durch die Angabe "6,00 Euro" ersetzt.

Begründung:

Der in der Verordnung vorgesehene Betrag ist nicht ausreichend, um den bei den Zulassungsbehörden entstehenden Aufwand zu decken.