Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011

Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Die Verordnungen zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010 (vgl. BR-Drucksache 809/09 (PDF) ) und für das Kalenderjahr 2011 (vgl. BR-Drucksache 714/10 (PDF) ) zeigen, wie stark die nach § 360 SGB III festzulegende Höhe des Umlagesatzes von der konjunkturellen Entwicklung abhängt.

Einerseits ist aus Sicht der Unternehmen die mit der Festsetzung der Insolvenzumlage für 2011 verbundene Entlastungswirkung in Bezug auf die Lohnzusatzkosten zu begrüßen. Andererseits bedauert der Bundesrat jedoch, dass durch das derzeitige prozyklische Festsetzungsverfahren die Unternehmen gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten mit höheren Umlagesätzen belastet werden. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, das Verfahren zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld dahingehend zu ändern, dass erhebliche Schwankungen in der Höhe des Umlagesatzes abgemildert werden können.

Der Bundesrat verweist hierbei auf seine Entschließung in BR-Drucksache 809/09(B) HTML PDF .