Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2011

878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

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Die Verordnungen zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2010 (vgl. BR-Drucksache 809/09 (PDF) ) und für das Kalenderjahr 2011 (vgl. BR-Drucksache 714/10 (PDF) ) zeigen, wie stark die nach § 360 SGB III festzulegende Höhe des Umlagesatzes von der konjunkturellen Entwicklung abhängt.

Einerseits ist aus Sicht der Unternehmen die mit der Festsetzung der Insolvenzumlage für 2011 verbundene Entlastungswirkung in Bezug auf die Lohnzusatzkosten zu begrüßen. Andererseits bedauert der Bundesrat jedoch, dass durch das derzeitige prozyklische Festsetzungsverfahren die Unternehmen gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten mit höheren Umlagesätzen belastet werden. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, das Verfahren zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld dahingehend zu ändern, dass erhebliche Schwankungen in der Höhe des Umlagesatzes abgemildert werden können.

Der Bundesrat verweist hierbei auf seine Entschließung in BR-Drucksache 809/09(B) HTML PDF .

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld stieg von 0,1 Prozent im Jahr 2009 auf 0,41 Prozent im Jahr 2010. Die starke Erhöhung dieser Umlage traf die Unternehmen zum Zeitpunkt der noch nicht überwundenen Wirtschaftskrise.

Der Bundesrat bat deshalb die Bundesregierung, das gegenwärtige Verfahren zur Ermittlung des Umlagesatzes mit dem Ziel zu überprüfen, die Höhe der Umlage von krisenbedingten Entwicklungen zu entkoppeln (vgl. BR-Drucksache 809/09(B) HTML PDF ).

Auf Grund der unerwartet positiven Wirtschaftsentwicklung im Jahr 2010 kam es zu einem Überschuss bei der Umlage, der nun bei der Ermittlung der Umlage für das Jahr 2011 zu einem Umlagesatz von 0,00 Prozent führt.

Die Umlagesätze der letzten Jahre zeigen deutlich den prozyklischen Effekt des gegenwärtigen Umlageverfahrens, der zu Belastungen der Wirtschaft gerade in Krisenzeiten führt.

Die Bundesregierung sollte nochmals gebeten werden, ein Umlageverfahren zu entwickeln, das die Umlagesätze auf mittlerem Niveau verstetigt bzw. nur noch geringe Schwankungen der Umlagesätze über einen Konjunkturzyklus hinweg zulässt.