Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 206. Sitzung am 1. Dezember 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/10468 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Einkommensteuergesetzes - Drucksache 18/10237 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 23.12.16
Initiativgesetz des Bundestages

1. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 3
Anderung des Einkommensteuergesetzes

Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1914) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32c wie folgt gefasst:

" § 32c Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft".

2. Nach § 32b wird folgender § 32c eingefügt:

" § 32c Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

3. § 36 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

4. § 52 wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 werden jeweils die Wörter "Nummern 1 bis 3" durch die Wörter "Nummern 1 bis 4" ersetzt.