Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2012: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012;

Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 21. November 2012
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012.

Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzelplan/Kapitel/TitelEinzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushalts
plan 2012
T€
bewilligte
über-/außer-
planmäßige
Ausgabe
T€
1234
04Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
0401Bundeskanzlerin und Bundeskanzleramt
53202Kosten aus Anlass von Auslandsreisen der Bundeskanzlerin (einschließlich
Staatsbesuchen)
Höhere Ausgaben auf Grund vermehrter Auslandsreisen der Bundeskanzlerin.
600350
08Bundesministerium der Finanzen
0802Allgemeine Bewilligungen
63601Erstattung von Verwaltungskosten an die Bundesanstalt für Post und
Telekommunikation Deutsche Bundespost nach Maßgabe der §§ 26 Abs. 4, 26k Abs. 1 BAPostG
Verwaltungskostensteigerung 2011 bei der BAnstPT. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 26k Absatz 1 Nr. 3 Satz 1 BAPostG.
1.20065
10Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
1014Friedrich Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
71201Baumaßnahmen von mehr als 1 000 000 € im Einzelfall
Erhöhter Bedarf im Haushaltsjahr 2012 auf Grund von Kostensteigerungen und Verzögerungen des Mittelabflusses in 2011 bei der Baumaßnahme von Sicherheitslaboren und Stallgebäuden für das Friedrich Löffler-Institut auf der Insel Riems. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Generalunternehmervertrag. Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Juli 2012 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
13.74813.526
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1102Allgemeine Bewilligungen
532 02 aplMaßnahmen und Projekte des Beauftragten der Bundeskanzlerin für die
Deutsch-Griechische Versammlung ohne direkten arbeits- oder sozialpolitischen Bezug
Aufwendungen im Zusammenhang mit der bundesseitigen Unterstützung der deutschgriechischen Zusammenarbeit im Rahmen der Deutsch-Griechischen Versammlung, insbesondere durch Experteneinsätze.
100
1113Sozialversicherung und Erstattungen im Zusammenhang mit der
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
63685Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in Werkstätten und Integrationsprojekten beschäftigten behinderten Menschen
Schlussabrechnung der Erstattung des Bundes für seit 2008 bzw. 2009 durch die
Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung geleistete
Rentenversicherungsbeiträge für im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigte behinderte Personen. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 179 Absatz 1 Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. September 2012 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
1.100.00024.000
15Bundesministerium für Gesundheit
1502Allgemeine Bewilligungen
68786Beiträge an internationale Organisationen
Auswirkungen der Wechselkursentwicklung auf die Höhe der Beitragszahlung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf internationalen Vereinbarungen.
30.5362.000
17Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1702Allgemeine Bewilligungen
63201Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
Mehrausgaben auf Grund einer erheblichen Anzahl von Neuanträgen auf Ruherechtsentschädigung. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen auf Grund des Gräbergesetzes.
34.0003.750
20Bundesrechnungshof
2001Bundesrechnungshof
81255Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen, Software
Ersatzbeschaffung von IT-Komponenten und Softwarelizenzen zur
Aufrechterhaltung eines sicheren IT-Betriebs beim Bundesrechnungshof.
406375
2003Prüfungsämter des Bundes
81255Erwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen, Software
Ersatzbeschaffung von IT-Komponenten und Softwarelizenzen zur
Aufrechterhaltung eines sicheren IT-Betriebs bei den Prüfungsämtern des Bundes.
404395

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Einzelplan/Kapitel/Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung Begründung der über- und außerplanmäßigen VEAnsatz VE laut
Haushalts
plan 2012
T€
bewilligte
über-/außer
planmäßige
VE
T€
1234
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1226Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn
725 11 aplKleine Baumaßnahmen
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 546 T€
Beauftragung notwendiger Maßnahmen zur Sanierung der Glasfassadenfußpunkte (Bereich Mauermahnmal und Eingangsfassade) des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.
546
15Bundesministerium für Gesundheit
1511Robert Koch-Institut
712 01 üplBaumaßnahmen von mehr als 1 000 000 € im Einzelfall
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 7.680 T€
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 4.984 T€
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 300 T€
Mehrbedarf wegen nicht vorhersehbarer Veränderungen im Baufortschritt
insbesondere auf Grund von zwei Insolvenzen und damit verbundener finanzieller
Ausgleichs- und erhöhter Werkvertragsverpflichtungen sowie in Folge nachträglich
erforderlich gewordener technischer Optimierungen. Die überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 9. August 2012 dem Deutschen Bundestag und mit Schreiben vom 10. August 2012 dem Bundesrat mitgeteilt worden.
2.00012.964

3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben (ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen)

Einzelplan/Kapitel/TitelEinzelplan-/Kapitelbezeichnung/Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut
Haushalts
plan 2012
T€
über-/außer
planmäßige
Ausgabe
T€
1234
06Bundesministerium des Innern
0601Bundesministerium
68806Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht
Zahlungsverpflichtungen gegenüber der EU-Kommission auf Grund eines
Verstoßes gegen EU-Recht. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf Artikel 19 Absatz 3 der Entscheidung des Rates 2000/596/EG. Das Bundesministerium der Finanzen hat bestätigt, dass es bei rechtzeitiger Vorlage eines Antrages die Einwilligung nach Art. 112 GG gegeben hätte.
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