Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Nahen Osten

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 314590 - vom 9. Oktober 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 7. September 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Konflikt im Libanon zu einer humanitären Katastrophe mit Hunderten von Todesopfern und Verletzten auf beiden Seiten, erheblichen Schäden an der zivilen Infrastruktur und Hunderttausenden von Vertriebenen geführt hat und mit dem Waffenstillstand nicht beendet ist,

B. zutiefst bestürzt über den Ausbruch der Feindseligkeiten im Südlibanon, die Angriffe der Hisbollah und die Überreaktion beim Einsatz von Gewalt durch die israelische Armee, wodurch der internationale Frieden und die internationale Sicherheit ernsthaft bedroht wurden,

C. unter Hinweis auf die Forderung des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, die Frage zu untersuchen, ob im Verlauf des Konflikts Verstöße gegen das Völkerrecht begangen wurden,

D. in Anbetracht der schweren israelischen Bombenangriffe und des Abfeuerns von Raketen durch die Hisbollah und palästinensische Milizen gegen die Zivilbevölkerung,

E. in der Erwägung, dass die Regierung des Libanon in der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates aufgefordert wird, ihre Hoheitsgewalt über das Staatsgebiet durch ihre eigenen legitimen Streitkräfte auszuweiten, und darin beschlossen wurde, die Truppenstärke der "UN Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) aufzustocken und ihr Mandat auszuweiten,

F. in der Erwägung, dass die Regierung Israels in der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates aufgefordert wird, alle ihre Truppen aus dem Südlibanon abzuziehen, sobald die Stationierung der UNIFIL beginnt, und die Blockade der Flughäfen und Seehäfen im Libanon zu beenden,

G. unter Hinweis auf die Rolle, die ein völlig demokratischer und souveräner Libanon bei der Umsetzung einer Lösung für die Krise im Nahen Osten und bei der Entwicklung einer starken Partnerschaft Europa-Mittelmeer spielen kann,

H. unter Betonung der Tatsache, dass sich die humanitäre Krise in den besetzten Gebieten derzeit zuspitzt, obwohl die internationale Gemeinschaft den "Temporary International Mechanism" (TIM) eingeführt hat, um die Unterstützung für die palästinensische Bevölkerung fortzusetzen,

I. in der Erwägung, dass der Nahost-Friedensprozess in eine politische und diplomatische Sackgasse geraten ist, obwohl eine gerechte und dauerhafte Lösung des iraelischpalästinensischen Konflikts für die Herstellung von Frieden und Sicherheit in der gesamten Region notwendig ist,

J. in der Erwägung, dass die Europäische Union eine besondere Verantwortung für Frieden und Sicherheit im Nahen Osten trägt, der zur Nachbarschaft Europas gehört, und dass daher die Instrumente und Methoden für die Koordinierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verbessert werden müssen, u. a. durch die Annahme eines Gemeinsamen Standpunkts im Rahmen der GASP und auf der Grundlage der Artikel 15 und 16 d es EU-Vertrags,


1 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0237.