Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 314590 - vom 9. Oktober 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 7. September 2006 angenommen.
Das Europäische Parlament,
- - unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage im Nahen Osten, insbesondere die Entschließung vom 1. Juni 2006 zur humanitären Krise in den palästinensischen Gebieten und der Rolle der Europäischen Union1,
- - in Kenntnis der Resolutionen Nr. 1701(2006), 1559(2004), 520(1982), 426(1978), 338(1973) und 242(1967) des UN-Sicherheitsrates,
- - in Kenntnis der von der Konferenz der Präsidenten des Europäischen Parlaments am 20. Juli 2006 abgegebenen Erklärung,
- - in Kenntnis der Erklärung der beiden Vorsitzenden der Internationalen Libanon-Konferenz von Rom vom 26. Juli 2006,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen der Sondertagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen vom 25. August 2006,
- - in Kenntnis der am 24. August 2006 angenommenen Erklärung des Präsidiums der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer,
- - in Kenntnis der Schlussfolgerungen der Stockholmer Konferenz für den baldigen Wiederaufbau des Libanon vom 31. August 2006
- - in Kenntnis der Genfer Konventionen über das internationale humanitäre Recht,
- - in Kenntnis der Erklärung, die der Sonderberichterstatter auf der Sondertagung des UN-Menschenrechtsrates vom 5. Juli 2006 in Genf zur Menschenrechtssituation in den besetzten palästinensischen Gebieten abgegeben hat,
- - unter Hinweis auf die Artikel 15, 16 und 19 des EU-Vertrags,
- - gestützt auf Artikel 103 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass der Konflikt im Libanon zu einer humanitären Katastrophe mit Hunderten von Todesopfern und Verletzten auf beiden Seiten, erheblichen Schäden an der zivilen Infrastruktur und Hunderttausenden von Vertriebenen geführt hat und mit dem Waffenstillstand nicht beendet ist,
B. zutiefst bestürzt über den Ausbruch der Feindseligkeiten im Südlibanon, die Angriffe der Hisbollah und die Überreaktion beim Einsatz von Gewalt durch die israelische Armee, wodurch der internationale Frieden und die internationale Sicherheit ernsthaft bedroht wurden,
C. unter Hinweis auf die Forderung des UN-Hochkommissars für Menschenrechte, die Frage zu untersuchen, ob im Verlauf des Konflikts Verstöße gegen das Völkerrecht begangen wurden,
D. in Anbetracht der schweren israelischen Bombenangriffe und des Abfeuerns von Raketen durch die Hisbollah und palästinensische Milizen gegen die Zivilbevölkerung,
E. in der Erwägung, dass die Regierung des Libanon in der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates aufgefordert wird, ihre Hoheitsgewalt über das Staatsgebiet durch ihre eigenen legitimen Streitkräfte auszuweiten, und darin beschlossen wurde, die Truppenstärke der "UN Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) aufzustocken und ihr Mandat auszuweiten,
F. in der Erwägung, dass die Regierung Israels in der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates aufgefordert wird, alle ihre Truppen aus dem Südlibanon abzuziehen, sobald die Stationierung der UNIFIL beginnt, und die Blockade der Flughäfen und Seehäfen im Libanon zu beenden,
G. unter Hinweis auf die Rolle, die ein völlig demokratischer und souveräner Libanon bei der Umsetzung einer Lösung für die Krise im Nahen Osten und bei der Entwicklung einer starken Partnerschaft Europa-Mittelmeer spielen kann,
H. unter Betonung der Tatsache, dass sich die humanitäre Krise in den besetzten Gebieten derzeit zuspitzt, obwohl die internationale Gemeinschaft den "Temporary International Mechanism" (TIM) eingeführt hat, um die Unterstützung für die palästinensische Bevölkerung fortzusetzen,
I. in der Erwägung, dass der Nahost-Friedensprozess in eine politische und diplomatische Sackgasse geraten ist, obwohl eine gerechte und dauerhafte Lösung des iraelischpalästinensischen Konflikts für die Herstellung von Frieden und Sicherheit in der gesamten Region notwendig ist,
J. in der Erwägung, dass die Europäische Union eine besondere Verantwortung für Frieden und Sicherheit im Nahen Osten trägt, der zur Nachbarschaft Europas gehört, und dass daher die Instrumente und Methoden für die Koordinierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) verbessert werden müssen, u. a. durch die Annahme eines Gemeinsamen Standpunkts im Rahmen der GASP und auf der Grundlage der Artikel 15 und 16 d es EU-Vertrags,
- 1. äußert seine tiefe Sorge angesichts der Ausweitung und der Intensität des militärischen Konflikts im Südlibanon und bedauert zutiefst die Opfer unter der Zivilbevölkerung, unter den Soldaten und UN-Beobachtern im Libanon und/oder in Israel, und die massive Zerstörung der Infrastruktur; bekräftigt erneut, dass es für den Konflikt im Nahen Osten keine militärische Lösung gibt;
- 2. betont in diesem Sinne, dass kein Waffenstillstand dauerhaft sein kann ohne den politischen Willen der direkt oder indirekt beteiligten Parteien, die Ursachen der jüngsten Krise anzugehen;
- 3. wiederholt die Forderung nach sofortiger Freilassung der entführten israelischen Soldaten und der von Israel inhaftierten Mitglieder der palästinensischen Regierung und des Palästinensischen Legislativrates;
- 4. begrüßt die einstimmige Annahme der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates, die die Bedingungen für die Einstellung der militärischen Aktionen festlegt und die UNIFIL-Mission mit einem starken Mandat ausstattet, das darauf ausgerichtet ist, ihre Fähigkeit, Verstöße gegen den Waffenstillstand zu verhindern, zu erhöhen, die libanesische Regierung dabei zu unterstützen, ihre volle Souveränität und die wirksame Kontrolle über ihr Staatsgebiet, einschließlich der Hoheitsgewässer, auszuüben, die uneingeschränkte Umsetzung der Resolution 1559 des UN-Sicherheitsrates zu unterstützen und zum Schutz der Zivilbevölkerung und der UNIFIL selbst beizutragen;
- 5. begrüßt den Beschluss der libanesischen Regierung, ihre Truppen im Südlibanon zu stationieren, und das Einverständnis der israelischen Armee mit einem Rückzug hinter die Blaue Linie, wie in der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates vorgesehen; begrüßt ferner die nachdrückliche Unterstützung der libanesischen Regierung für eine stärkere Rolle der UNIFIL;
- 6. ist der Auffassung, dass das UNIFIL-Mandat eine ernstzunehmende Verpflichtung darstellen sollte, der Regierung des Libanon angemessene Unterstützung bei der Ausübung effektiver Kontrollen und Sicherheitsvorkehrungen zukommen zu lassen, wie es in den Resolutionen 1559 und 1701 des UN-Sicherheitsrates festgelegt wurde;
- 7. begrüßt das Ergebnis der oben genannten Sondertagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, insbesondere den Ausdruck uneingeschränkter Unterstützung des Rates für die Umsetzung der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates, und die Zusage der Mitgliedstaaten, etwa 7 000 Soldaten für die maximal 15 000 Mann starke UNIFIL-Truppe zu entsenden;
- 8. unterstreicht die von Frankreich und Italien ergriffene aktive Rolle; unterstützt uneingeschränkt den Beschluss, dass Frankreich weiterhin das Kommando der UNIFIL bis Februar 2007 innehaben und Italien anschließend das Kommando übernehmen wird; betont, dass eine Überschneidung der Befehlsstrukturen jedoch vermieden werden muss;
- 9. unterstreicht jedoch die Bedeutung einer klaren und angemessenen Definition des Mandats und der Bedingungen für den Einsatz, der Struktur und der Zuständigkeiten der UNIFIL, über die, wenn erforderlich, in einer neuen Resolution des UN-Sicherheitsrates übereingekommen werden sollte, in der man die Lehren aus früheren UN-Friedenseinsätzen, insbesondere in Bosnien und Herzegowina, ziehen sollte;
- 10. hält es für entscheidend, dass alle Waffenimporte in den Libanon nur für die offizielle libanesische Armee bestimmt sein dürfen, und fordert die libanesische Regierung auf, in Zusammenarbeit mit der UNIFIL die uneingeschränkte Umsetzung der Resolution 1559 des UN-Sicherheitsrates zu gewährleisten; betont ferner, wie wichtig es ist, dass alle EU-Mitgliedstaaten entsprechend den in der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates festgelegten Bedingungen für Waffenlieferungen handeln, und betont, dass diese Lösung zur Entwaffnung aller Milizen, einschließlich der Hisbollah, führen sollte, wozu auch die Verhinderung von Waffenlieferungen in den Libanon gehören muss;
- 11. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Verhaltenskodex für Waffenexporte in Bezug auf alle Waffenlieferungen in die Region strikt einzuhalten;
- 12. fordert die Europäische Union auf, sich zu verpflichten, mit allen beteiligten Parteien zusammenzuarbeiten, und fordert letztere auf, ihre Verpflichtungen zur uneingeschränkten Umsetzung der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates genauestens einzuhalten, so dass der Zugang zur humanitären Soforthilfe und eine Rückkehr der Vertriebenen unter bestmöglichen Sicherheitsbedingungen gewährleistet ist; fordert in diesem Zusammenhang nachdrücklich die Aufhebung der See- und Luftblockade des Libanon und erinnert unter Hinweis auf die einschlägigen Bestimmungen der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates daran, dass die Festlegung wirksamer Maßnahmen in Bezug auf Waffen, dazugehöriges Material, Ausbildung oder Unterstützung von vorrangiger Bedeutung ist;
- 13. weist darauf hin, dass nachdrückliche, rasche und wirksame Anstrengungen für den Wiederaufbau des Libanon erforderlich sind; begrüßt in diesem Zusammenhang die Schlussfolgerungen der Stockholmer Konferenz für den baldigen Wiederaufbau des Libanon, auf der die Geberländer beschlossen haben, einen umfangreichen Beitrag zum Wiederaufbau des Landes zu leisten, und die Kommission sowie die Mitgliedstaaten humanitäre Hilfe in Höhe von 120 Mio. EUR angekündigt haben;
- 14. fordert den Rat und die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Aufnahme einer lebendigen Partnerschaft mit den demokratischen politischen Kräften und der Zivilgesellschaft fortzusetzen, um die weitere Demokratisierung im Libanon nach den Ereignissen vom März 2005 zu unterstützen;
- 15. fordert den Iran und Syrien mit Nachdruck auf, eine konstruktive Rolle, insbesondere bei der Umsetzung der Resolutionen 1559 und 1701 des UN-Sicherheitsrates, zu übernehmen; fordert insbesondere Syrien auf, die Kontrollen an der libanesischsyrischen Grenze auf seiner Seite entsprechend der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates zu verstärken, die die Nachbarländer verpflichtet, Waffenlieferungen an nichtstaatliche Einheiten zu verhindern;
- 16. fordert den Rat und die Kommission auf, wieder in einen echten Dialog mit Syrien einzutreten, um dieses Land in die Friedensbemühungen für eine umfassende Beilegung des Konflikts einzubeziehen; erwartet, dass der in der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrates vorgesehene Bericht des UN-Generalsekretärs über die Festlegung der internationalen Grenzen im Libanon, einschließlich des Streits um das Gebiet der Shebaa-Farmen, zu Fortschritten in dieser Angelegenheit beitragen wird;
- 17. fordert, dass unter der Ägide des UN-Generalsekretärs im Libanon und in Israel eine umfassende internationale Untersuchung auf hoher Ebene durchgeführt wird mit dem Mandat, Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen, das Leiden der Opfer und die Verstöße gegen das humanitäre Recht zu untersuchen;
- 18. vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass die Europäische Union als einer der wichtigsten Geldgeber und die internationale Gemeinschaft Mittel und Wege für die etwaige Festlegung von Haftungsvoraussetzungen;
- 19. begrüßt die rasche Reaktion des Überwachungs- und Informationszentrums der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Ölpest, durch die mehr als 50 Kilometer der libanesischen Küste verschmutzt wurden; unterstreicht die Notwendigkeit, Maßnahmen gegen die Verschmutzung bestimmter Gebiete und insbesondere gegen die verheerende Auswirkung der Ölpest vor der libanesischen Küste zu treffen; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Rahmen des Protokolls der Barcelona-Konvention zur Vermeidung und Beseitigung von Verschmutzung und unter Einsatz der regionalen Notfallstelle für die Verschmutzung des Mittelmeeres, die im Rahmen des Aktionsplans für das Mittelmeer tätig ist, Unterstützung zu leisten und entsprechende Maßnahmen zu treffen;
- 20. bedauert zutiefst die Verschlechterung der Situation für die Bevölkerung und die zivile Infrastruktur in Gaza und im Westjordanland; fordert alle Seiten auf, den Teufelskreis von Angriffen und Gegenangriffen, die zu Hunderten von Todesopfern und Verletzten geführt und erhebliche Schäden an der zivilen Infrastruktur angerichtet haben, zu durchbrechen;
- 21. betont, dass der Nahost-Friedensprozess wieder ganz oben auf die internationale politische Agenda gesetzt werden muss; fordert das Quartett (UN, EU, USA und Russland) auf, im Hinblick auf die jährliche UN-Generalversammlung im September 2006 wieder neue Impulse für die Umsetzung der Roadmap zu geben; bekräftigt, dass die Zwei-Staaten-Lösung mit einem israelischen und einem palästinensischen Staat, die nebeneinander in Frieden und Sicherheit existieren, eine entscheidende Voraussetzung für eine friedliche und dauerhafte Beilegung des Konflikts im Nahen Osten ist;
- 22. fordert den Rat und die Kommission auf, zusammen mit der internationalen Gemeinschaft die wesentliche humanitäre Hilfe für die palästinensische Bevölkerung zu gewährleisten; fordert, dass der TIM gestärkt und in Bezug auf die Dauer und die Mittel ausgeweitet wird; fordert die israelische Regierung auf, unverzüglich die Weiterleitung der zurückgehaltenen palästinensischen Steuer- und Zolleinnahmen wieder aufzunehmen; fordert Israel auf, die Bewegungsfreiheit der Menschen unter Einhaltung des Abkommens über die Freizügigkeit und den Zugang in Rafah und an anderen Grenzübergängen im Gaza-Streifen zu ermöglichen;
- 23. bekräftigt erneut, dass es den Präsidenten der Palästinensischen Behörde, Mahmud Abbas, in seinen Bemühungen um die Förderung eines nationalen Dialogs zwischen den verschiedenen palästinensischen Parteien, mit dem Ziel der Bildung einer neuen palästinensischen Regierung, unterstützt;
- 24. ist der Auffassung, dass die Anwesenheit einer multinationalen Truppe im Libanon eine Vorbildfunktion für den Verhandlungsprozess zur Beilegung des israelischpalästinensischen Konflikts haben könnte;
- 25. fordert den Rat auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine internationale Friedenskonferenz - vergleichbar der Madrider Konferenz von 1991 - einzuberufen und damit, gestützt auf die einschlägigen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, eine umfassende, dauerhafte und tragfähige Lösung der Probleme in der Region zu erreichen, wozu auch das Recht Israels, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen zu leben, sowie das Recht auf einen lebensfähigen Palästinenserstaat auf der Grundlage der besetzten Gebiete gehören, und sich eingehend mit den Fragen von Sicherheit und Abrüstung zu befassen; ist der Auffassung, dass ein einseitiges Vorgehen einer der Parteien abgelehnt werden muss;
- 26. ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass die Beteiligung der Liga der Arabischen Staaten von entscheidender Bedeutung ist; betrachtet den von den Mitgliedstaaten der Liga der Arabischen Staaten vereinbarten "Beirut-Plan" von 2002 und die Genfer Initiative als wichtige Beiträge zu den Verhandlungen, die entsprechend berücksichtigt werden sollten;
- 27. ist der Auffassung, dass die Parlamentarische Versammlung Europa-Mittelmeer als einzige parlamentarische Instanz des Barcelona-Prozesses, der die gewählten Vertreter der Völker des südlichen Ufers des Mittelmeers und der Europäischen Union angehören, ihre Verantwortung übernehmen muss, um die Wiederaufnahme des Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen den von der Lage im Nahen Osten betroffenen Parteien zu erleichtern; unterstützt die Forderung des Präsidiums der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer, so bald wie möglich eine Sondersitzung des Euromed-Rates der Außenminister im Rahmen des Barcelona-Prozesses einzuberufen;
- 28. ist der Auffassung, dass mittel- und langfristig die Schaffung von Institutionen, die die Länder des Mittelmeerraums vereinen, beispielsweise eine Entwicklungsbank Europa-Mittelmeer, der beste Weg ist, um einen dauerhaften Frieden und eine menschliche Entwicklung zu gewährleisten; fordert alle EU-Mitgliedstaten auf, sich dafür einzusetzen, eher solche Einrichtungen zu schaffen, als sich um bilaterale Abkommen zu bemühen;
- 29. spricht sich dafür aus, eine Sondierungsdelegation in den Libanon sowie nach Palästina und Israel zu entsenden, um die Lage vor Ort zu überwachen, und dabei den humanitären und politischen Bedingungen besondere Beachtung zu schenken;
- 30. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem UN-Generalsekretär, dem Präsidenten der UN-Generalversammlung, den Regierungen und Parlamenten von Israel, Libanon und der Palästinensischen Behörde, Syrien, Iran, der USA und Russlands sowie dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten zu übermitteln.
1 Angenommene Texte, P6_TA(2006)0237.