Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -

953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017

A

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

Zu Ziffer 2 Satz 3, 3a - neu -, 4

Ziffer 2 ist wie folgt zu ändern:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zu Ziffer 1:

Die in der Entschließung vorgesehene vollständige Befreiung aller Speicher von Letztverbraucherabgaben ist weitergehender, als der BR-Beschluss es vorsieht und würde zu einer zusätzlichen Belastung der Verbraucherinnen und Verbraucher führen. Die Befreiung sollte daher in Anlehnung an Ziffer 2 Buchstabe b der BR-Drucksache 542/15(B) HTML PDF - auf die Strommengen beschränkt werden, die zum Zwecke der Zwischenspeicherung dem öffentlichen Netz entnommen und wieder in das öffentliche Netz zurückgespeist werden. Der Eigenverbrauch der Speicher sollte dagegen nicht unter eine solche Regelung fallen.

Zu Ziffer 2:

Redaktionelle Anpassung

Zu Ziffer 3:

Die Einschränkung der in Satz 4 der Entschließung genannten Flexibilitätsoptionen auf Powerto-Chemicals erscheint zu eng gefasst. Sektorenkopplung eröffnet eine Vielzahl zusätzlicher Flexibilitätsoptionen in der Industrie, aber auch im Wärme- und Verkehrssektor. Diese Anwendungsbereiche sollten daher im Text der Entschließung gleichrangig genannt werden. Für eben diese und weitere Anwendungsfälle soll eine Anpassung der staatlich veranlassten Preisbestandteile und Netzentgelte vorgenommen werden.

B