Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA)

Der Bundesrat hat in seiner 917. Sitzung am 29. November 2013 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) vorzulegen, in dem gleichlautend, wie bereits im vom Bundesrat mit Beschluss vom 15. Juni 2012 eingebrachten Gesetzentwurf (BR-Drucksache 227/12(B) HTML PDF ) vorgeschlagen, geregelt wird, dass bei der Verwaltung und Verwertung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften gleichrangig sicherzustellen ist, dass die strukturpolitischen Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung berücksichtigt werden.

Begründung:

Mit dem Stationierungskonzept des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26.10.2011 wird die Anzahl der Dienstposten in Deutschland voraussichtlich bis zum Jahr 2022 von 281 500 auf 197 500 reduziert. Die durchschnittliche Anzahl der Dienstposten je 1 000 Einwohner wird damit von 3,4 auf 2,4 abgesenkt.

Im Zuge der geplanten Umstrukturierung der Bundeswehr sollen 31 von 394 Standorten geschlossen werden. Weitere 90 Standorte werden signifikant, d.h. um mehr als 50 Prozent des bisherigen Dienstpostenumfangs bzw. um mehr als 500 Dienstposten, reduziert. 33 dieser Standorte werden auf weniger als 15 Dienstposten verkleinert.

Neben weiteren Umorganisationen (Standorte mit weniger als 15 Dienstposten werden zukünftig nicht mehr als Standort geführt) führt dies dazu, dass die Bundeswehr nach Umsetzung sämtlicher geplanter Schließungen nur noch an 264 Standorten präsent sein wird.

Dies alles bedeutet, dass in den Jahren bis 2022 für mindestens 31 Standorte, zuzüglich einiger Standorte, die noch aus Altentscheidungen geschlossen werden, eine vollständige Nachnutzungsmöglichkeit gefunden werden muss. Hinzu kommt eine unbekannte Anzahl von Standorten, die bereits geschlossen wurden, für die aber noch keine Nachnutzungsmöglichkeit gefunden wurde.

Auch für die 90 Standorte, die signifikant reduziert werden, muss eine Möglichkeit gefunden werden, wie mit dem Abbau der Dienstposten und dem damit einhergehenden Verlust von Arbeitsplätzen und Kaufkraft umgegangen werden kann.

Die Schließung von Standorten bzw. die deutliche Reduzierung von Dienstposten stellt für die betroffenen Kommunen eine besondere Herausforderung dar, zum einen durch die möglichen strukturellen Probleme für die Kommunen durch Kaufkrafteinbußen im Zuge des Wegzuges der Bundeswehrangehörigen und ihrer Familien auf Grund des Abbaus von Dienstposten, zum anderen durch den grundsätzlichen Konversionsprozess, in dem die Kommunen für die freiwerdenden Flächen eine wirtschaftlich tragbare Nachnutzung entwickeln müssen.

Dies kann dadurch erschwert werden, dass es sich in einigen Fällen um große Liegenschaften im ländlichen Bereich oder im Außenbereichsgebiet kleiner Kommunen handelt.

Zur Unterstützung der durch die Konversion betroffenen Kommunen hat der Bundesrat bereits am 15.06.2012 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) vorgelegt (Bundesratsdrucksache 227/12(B) HTML PDF ). Der Bundesrat schlägt hierin vor, § 1 Absatz 1 des BImAG um den folgenden Satz zu ergänzen:

"Bei der Verwaltung und Verwertung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften hat sie gleichrangig sicherzustellen, dass die strukturpolitischen Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen im Sinne einer nachhaltigen Regionalentwicklung berücksichtigt werden." Unter diesem Gesichtspunkt könnten die betreffenden Liegenschaften auch unterhalb des wirtschaftlich gebotenen Marktpreises abgegeben werden.

Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Änderung des § 1 in der vorgeschlagenen Form abgelehnt (siehe auch Bundestagsdrucksache 17/10334). Zur Begründung hat die Bundesregierung u.a. angeführt, dass die Bundesregierung den betroffenen Kommunen bereits Erwerbserleichterungen in Form der sog. "Erstzugriffsoption" zugestehe, welche den Kommunen die Möglichkeit einräume, im Falle eines öffentlichen Bedarfs die Konversionsliegenschaft zum Verkehrswert ohne Bieterverfahren zu erwerben. Des Weiteren habe der Bund den Mittelansatz der "Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) für alle Bundesländer im Jahr 2013 um 33,3 Mio. Euro erhöht.

Der Gesetzentwurf wurde im Bundestag bisher nicht beraten.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass die sog. "Erstzugriffsoption" für viele der betroffenen Kommunen keine realistische Option ist, da die Konversionsliegenschaften häufig in ländlichen Gegenden, teilweise im Außenbereich der Gemeinden liegen und somit ein öffentlicher Bedarf die Ausnahme ist. Eine rein wirtschaftliche Sichtweise würde bei werthaltigen Liegenschaften dazu führen, dass die Standortkommune aufgrund der aktuellen Situation der kommunalen Haushalte regelmäßig nicht in der Lage wäre, die Grundstücke zu Marktkonditionen zu erwerben. Eine im Sinne der nachhaltigen Regionalentwicklung umgesetzte Konversion darf sich bei der Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften daher nicht ausschließlich an kaufmännischen Grundsätzen orientieren. Vielmehr muss jede von der Konversion betroffene Kommune als Verwalter der örtlichen Belange unmittelbar in die Lage versetzt werden, die Entwicklung "ihrer" Bundeswehrliegenschaften eigenverantwortlich zu gestalten.

Die Erhöhung des Mittelansatzes der GRW-Mittel für das Jahr 2013 ist für die betroffenen Kommunen ebenfalls keine nachhaltige Lösung, da ein Großteil der Standortschließungen und -reduzierungen erst in den folgenden Jahren umgesetzt werden wird und somit der Mittelansatz für das Jahr 2013 nicht ins Gewicht fällt. Des Weiteren waren die zusätzlichen Mittel der GRW nicht explizit für Konversionsmaßnahmen vorgesehen, sondern konnten regulär im Rahmen des GRW-Rahmenplans eingesetzt werden.

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 06.12.2012 wurde die Forderung nach einer Öffnungsklausel in § 1 des BImAG erneut vorgebracht. Die Bundesregierung hat dies abermals unter Hinweis auf die Erstzugriffsoption und aufgestockte Mittel im Bereich der GRW und der Städtebauförderung abgelehnt. Auf der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien am 16.05.2013 haben die Länder nochmals an ihren Beschluss hinsichtlich einer Öffnungsklausel erinnert. Auch dieser Vorstoß ist bisher folgenlos geblieben.

Insofern wird vorgeschlagen, den Bund erneut aufzufordern, eine Änderung des BImAG vorzulegen, in dem geregelt wird, dass bei Veräußerung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften neben wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch strukturpolitische Ziele der Länder und der betroffenen Kommunen gleichrangig zu berücksichtigen sind. Neben dieser Öffnungsklausel müssen die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine verbilligte Abgabe von Konversionsgrundstücken möglichst auf der Grundlage einer generellen Regelung, kurzfristig aber zumindest durch Haushaltsvermerk, rechtzeitig vor Räumung der Bundeswehrliegenschaften geschaffen werden.