Beschluss des Bundesrates
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz"

Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17. Dezember 2010 wie folgt beschlossen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Bereiche "Veterinärwesen" und "Verbraucherschutz" folgende Beauftragte:

I. Gremien der Kommission

II. Gremien des Rates