Empfehlungen der Ausschüsse 806. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2004
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2003

A


1. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
empfiehlt dem Bundesrat,
zu dem Bericht
wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zur Verbesserung der Risikokommunikation auf dem Gebiet der nichtionisierenden Strahlung, die in Aussicht gestellten Ergebnisse aus dem Monitoring-System über die in ihrem Bericht erwähnte EMF-Datenbank neben allen zuständigen Behörden auch der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Bundesregierung führt in ihrem Berichtsteil Nichtionisierende Strahlung unter Nummer 4 im Kapitel "Elektromagnetische Felder" auf, dass unter Einbeziehung der Konzeptvorstellung des LAI, die RegTP für Telekommunikation und Post ein Fachkonzept bezüglich Entwicklung, Aufbau und Betrieb eines stationären Messsystems zur Überwachung von Immissionen von Mobilfunksendeanlagen erstellt hat. Die Ergebnisse aus diesem Monitoring-System sollen in die EMF-Datenbank der RegTP einfließen und allen zuständigen Behörden zugänglich gemacht werden.

Mit dem bundesweiten EMF-Monitoring sollte als vertrauensbildende Maßnahme ein Beitrag zur Risikokommunikation geleistet werden. Um dieses Ziel nicht zu gefährden, muss die Transparenz für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet sein. Wie den Konzeptvorstellungen der Länder zu entnehmen ist, genügt es somit nicht, wie im Bericht dargestellt, die Ergebnisse des Monitorings nur den Behörden zur Verfügung zu stellen. Auch gerade die Öffentlichkeit sollte hierauf Zugriff haben.

B

2. Der Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik, der Gesundheitsausschuss, der Verkehrsausschuss, der Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, von dem Bericht Kenntnis zu nehmen.