Vorschlag des Ständigen Beirates zu Punkt 56 der 805. Sitzung des Bundesrates am 5. November 2004
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Der Ständige Beirat schlägt vor, dass der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf unter Berufung auf Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme verlangt.

Begründung

Auf Grund der komplexen Regelungsmaterie und der widerstreitenden Interessen der Betroffenen ist eine gründliche Beratung des Gesetzentwurfes notwendig. Bisher konnten auf Fachebene wesentliche Fragen nicht abschließend geklärt werden, so dass diese im Rahmen des Bundesratsverfahrens abzuarbeiten sind. Eine vorläufige Länderumfrage lässt für den Agrarausschuss eine Vielzahl von Anträgen erwarten, die einer gründlichen Beratung bedürfen. Der bestehende Beratungsbedarf macht somit eine Verlängerung der Frist zur Stellungnahme erforderlich.