Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2013 - Mitteilung gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6 HG 2013 i.V.m. § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 1511 Titel 712 01 - Große Baumaßnahme des Robert Koch-Instituts

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, 26. November 2013
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6 HG 2013 i.V.m. § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Gesundheit seine Einwilligung erteilt hat, bei Kapitel 1511 Titel 712 01 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 7.570.000 € zu leisten.

Der zusätzliche Bedarf ergibt sich insbesondere aus Kostensteigerungen und Verzögerungen im Bauablauf der Großen Baumaßnahme zur langfristigen Unterbringung des Robert Koch-Instituts in Berlin. Ohne die Bereitstellung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Anpassung der vergebenen Aufträge bzw. die Neuvergabe von Aufträgen nicht möglich. Weitere Bauverzögerungen oder sogar die Stilllegung der Baumaßnahme mit einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden für den Bund wären die Folge.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird nachträglich informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter