Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport

Der Bundesrat hat in seiner 865. Sitzung am 18. Dezember 2009 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung des Schutzes von Tieren beim Transport

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei den anstehenden Beratungen auf EU-Ebene und im Rahmen von Verhandlungen mit Drittländern für Verbesserungen des Schutzes von Tieren beim Transport einzusetzen.

In den Verhandlungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport bittet der Bundesrat die Bundesregierung, darauf hinzuwirken,

Ferner erachtet es der Bundesrat für sachgerecht, dass Tierhalter für den Transport eigener Tiere in eigenen Fahrzeugen bei Transporten über 65 km und bis zu acht Stunden ebenfalls nur die Anforderungen der Artikel 3 und 27 der Verordnung einhalten müssen. Der Bundesrat bekräftigt im Übrigen seinen Beschluss vom 19. Dezember 2008 (BR-Drucksache 766/08(B) HTML PDF );

Der Bundesrat bittet darüber hinaus die Bundesregierung, keine bilateralen Veterinärbescheinigungen für lebende Schlachttiere mit Drittländern vorzusehen.