Vorlage an den Bundesrat
Bestimmung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Beirat des Erdölbevorratungsverbandes

Der Bayerische Ministerpräsident München, den 27. Oktober 2008

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 14 Erdölbevorratungsgesetz entsendet der Bundesrat einen Vertreter und dessen Stellvertreter für jeweils drei Jahre in den Beirat des Erdölbevorratungsverbandes.

Mit Beschluss des Bundesrates vom 25. November 2005, Drucksache 775/05(B) HTML PDF , wurden als Vertreter Herr Ministerialrat Albert Wolf, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, und als dessen Stellvertreter Herr Ltd. Regierungsdirektor Uwe Glatz, Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg, bestellt. Mit Beschluss des Bundesrates vom 8. Juni 2007, Drucksache 324/07(B) HTML PDF , wurde als Nachfolger von Herrn Ltd. RD Glatz Herr RD Markus Pitz, Behörde für Wirtschaft und Arbeit der Freien und Hansestadt Hamburg, entsandt. Die Amtszeit endet somit im November 2008.

Ich bitte Sie, gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates in den Ausschüssen die Beratungen zur Bestellung des neuen Vertreters und dessen Stellvertreters mit dem Ziel zu veranlassen, eine Beschlussfassung in der Plenarsitzung des Bundesrates am 28. November 2008 zu ermöglichen.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther Beckstein