Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 126. Sitzung am 15. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/7156 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels - Drucksache 016/5847 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

II. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 1a eingefügt:

"Artikel 1a
Weitere Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes (BGBl. I S. ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

III. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

IV. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 3
Inkrafttreten