Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 127. Sitzung am 16. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung - Drucksache 016/7159 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes - Drucksache 016/6924 - in beigefügter Fassung angenommen.

Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Abgeordnetengesetzes

Das Abgeordnetengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2005 (BGBl. I S. 2482), wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Europaabgeordnetengesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


Fristablauf: 21.12.07
Initiativgesetz des Bundestages