Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung

Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19. Dezember 2008 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Zu Artikel 1 Nr. 4 ( § 18 Satz 1 BeschV)

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, ungeachtet einer Verlängerung der Beschäftigungsdauer von ausländischen Saisonkräften, darauf hinzuwirken, dass bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung bis 2011, für Bulgarien und Rumänien bis 2012, die Landwirtschaft hiervon ausgenommen wird. Auch sollten zukünftige Drittstaatsabkommen bereits jetzt vorbereitet werden, um für den Fall, dass der Arbeitskräftebedarf trotz aller Bemühungen nicht gedeckt werden kann, Abkommen mit Drittstaaten umgehend in Kraft gesetzt werden können.