Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union (Ausschuss der Kommission "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie - für Berufe, die den Wirtschaftssektor betreffen")

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um den Ausschuss der Kommission "Internal Market Information System (IMI) im Bereich der Berufsanerkennungsrichtlinie - für Berufe, die den Wirtschaftssektor betreffen*" ergänzt worden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i. V. m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.