Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 132. Sitzung am 21. Oktober 2004 aufgrund der den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Patentgesetzes und anderer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. Artikel 2 (Markengesetz) wird wie folgt geändert:

2. In Artikel 3 (Patentkostengesetz) wird die Nummer 2 wie folgt gefasst:

2. Abschnitt III wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 (Geschmacksmustergesetz) wird wie folgt gefasst:

Artikel 4 Änderung des Geschmacksmustergesetzes(442-5)

Das Geschmacksmustergesetz vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) wird wie folgt geändert:

4. Artikel 5 wird wie folgt gefasst:

"Artikel 5 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Artikel 3 Nr. 2 Buchstabe a tritt am 1. Januar 2005 in Kraft."

Erster Durchgang: Drucksache. 437/04 (PDF)