Antrag der Länder Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates zur Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts

Freistaat Thüringen Erfurt, den 6. November 2008
Der Ministerpräsident

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Regierungen der Länder Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben beschlossen, dem Bundesrat die anliegende


zur Beratung zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gem. § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Dieter Althaus

Entschließung des Bundesrates zur Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, Modellrechnungen vorzulegen, wie die Formel zur Berechnung und Veränderung des aktuellen Rentenwerts nach § 68 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI) so gestaltet werden kann, dass die hierzu im Zuge der Wiedervereinigung für eine Übergangszeit getroffenen Sonderregelungen für die Rentenberechnung in den neuen Ländern künftig entbehrlich werden.

Hierzu sollen mehrere Varianten vorgelegt werden, die in einem angemessenen Zeitrahmen umgesetzt werden können. Aus den Berechnungen sollen die Auswirkungen der Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts, insbesondere bei Wegfall des Hochwertungsfaktors der Anlage 10 zum SGB VI, für heutige und künftige Rentnerinnen und Rentner erkennbar sein.

Die sich aus den Änderungen der Formel zur Berechnung und Veränderung des aktuellen Rentenwerts und der Überarbeitung des Berechnungssystems (Anlage 10 zum SGB VI) ggf. ergebenden Auswirkungen müssen für nachfolgende konkrete Schritte so abgewogen werden, dass sie auch für die heutigen Beitragszahler und zukünftigen Rentenbezieher tragbar sind.