Beschluss des Bundesrates
Sechstes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 851. Sitzung am 28. November 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. November 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.