Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zum Verkauf von Wasserflächen des Bundes

Der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, den 2. Dezember 2009

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister Jens Böhrnsen
Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat beschlossen, beim Bundesrat den in der Anlage beigefügten Antrag für eine


einzubringen.
Ich bitte Sie den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 und § 23 Absatz 3 i. V. m. § 15 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 865. Sitzung des Bundesrates am 18. Dezember 2009 aufzunehmen und eine sofortige Entscheidung in der Sache herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Erwin Sellering

Entschließung des Bundesrates zum Verkauf von Wasserflächen des Bundes

Wasser ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen der Menschheit und genießt daher einen besonderen rechtlichen Schutz. Ziel europäischer, bundes- und landesrechtlicher Bestimmungen ist die Bewirtschaftung, die Nutzung und der Schutz der Gewässer zum Wohle der Allgemeinheit. Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.

Die Gewässer stellen einen wichtigen Bestandteil des europaweiten Naturschutznetzes NATURA 2000 dar und sind innerhalb von FFH-Gebieten geschützte Lebensraumtypen im Sinne der FFH-Richtlinie. Die Länder haben ihre Schutzverpflichtungen gegenüber der EU zu erfüllen und die gewässerreichen Bundesländer müssen insbesondere der damit verbundenen nationalen Verantwortung aufgrund des Seenreichtums gerecht werden.

Des Weiteren haben die Länder in den nächsten Jahren entsprechend der Zielsetzungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes enorme Anstrengungen zu unternehmen, um einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen. Diese Bemühungen die vor Allem auch mit hohen finanziellen Belastungen der Länder verbunden sind stehen dem geplanten Verkauf dieser Gewässer teilweise entgegen.

Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, bundeseigene Gewässer, die zum Verkauf vorgesehen sind, aufgrund der bedeutenden Rolle für Natur und Umwelt unentgeltlich in das Eigentum der Länder zu überführen und bis zur entsprechenden Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes den Verkaufsstopp für Gewässer aufrechtzuerhalten.