Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld nach § 421t Absatz 1 Nr. 3 SGB III in Verbindung mit der Dauer des Leistungsumfangs des Kurzarbeitergeldes nach § 177 Absatz 3 SGB III - Antrag der Länder Saarland und Rheinland-Pfalz -

866. Sitzung des Bundesrates am 12. Februar 2010

A.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, rechtzeitig bis Juli dieses Jahres eine Anschlussregelung zur Fortsetzung von Kurzarbeit für die Unternehmen zu treffen, für die ab Ende 2010 ein Auslaufen der Förderung durch das Erreichen der maximalen Bezugsdauer von 24 Monaten droht.

Die Anschlussregelung sollte sich an die Unternehmen richten, für die langfristig gute Umsatz- und Beschäftigungsperspektiven bestehen und sollte zwölf Monate nicht überschreiten. Deshalb ist zu prüfen, ob das Volumen des maximalen Arbeitsausfalls für die Anschlussregelung eingeschränkt werden sollte.

Im Rahmen der Anschlussregelung sollte auch eine Übernahme der anteiligen Sozialbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit in den Fällen ermöglicht werden, in denen Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird.

Begründung

Die deutliche Verlängerung der maximalen Bezugsdauer von Kurzarbeit auf 24 Monate bzw. für Neufälle ab 1. Januar 2010 auf 18 Monate hat sich bewährt. Aktuell befinden sich bundesweit mehr als eine Million Beschäftigte in Kurzarbeit. Dadurch wird der Arbeitmarkt um 300 000 bis 400 000 potenzielle Arbeitslose entlastet.

Kurzarbeit ist nicht nur im Interesse der Beschäftigten, sondern auch der Unternehmen, da so qualifizierte Beschäftigte im Unternehmen gehalten werden können.

Für die Unternehmen, die bereits seit dem Jahreswechsel 2008/2009 Kurzarbeit in Anspruch genommen haben, droht ein Auslaufen der Kurzarbeit zum Jahreswechsel 2010/2011. Diese Unternehmen brauchen rechtzeitig Planungssicherheit, um die Beschäftigung der Auftrags- und Umsatzlage anzupassen.

In vielen Branchen haben sich inzwischen die Auftragseingänge und Umsätze erholt, erreichen aber bei weitem nicht das Niveau von 2008. Besonders betroffen sind weiterhin der Maschinenbau, Unternehmen der Metallverarbeitung und die Automobilindustrie. Daher ist es sinnvoll, mit dem Instrument der Kurzarbeit den Unternehmen mehr Zeit für eine Personalanpassung z.B. über natürliche Fluktuation zu geben.

Für die Unternehmen, die bereits frühzeitig Kurzarbeit z.B. seit Dezember 2008 in Anspruch genommen haben, läuft die maximale Bezugsdauer im Dezember 2010 aus. Nach aktueller Rechtslage (vgl. § 177 Absatz 3 SGB III) haben diese die Möglichkeit, Kurzarbeit nach drei Monaten "Wartezeit" erneut zu beantragen. Diese Regelung erscheint aber nicht sachgerecht, da die Überbrückung der "Wartezeit" die Unternehmen vor erhebliche operative und finanzielle Probleme stellt.

Zur finanziellen Entlastung der Unternehmen soll die Übernahme der anteiligen Sozialbeiträge weiterhin grundsätzlich möglich sein, allerdings nur in den Fällen, wo Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. Damit wird gleichzeitig die Grundlage für eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit nach Überwindung der Krise gelegt. Dies entspricht der ursprünglichen Rechtslage von Anfang 2009 bei der erstmaligen Modifizierung der Kurzarbeiterregelung. Eine uneingeschränkte Übernahme der anteiligen Sozialbeiträge erscheint für die Folgeregelung nicht angemessen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Der ursprüngliche Entschließungstext erscheint in seinen Eckpunkten zu weitgehend, da er nach aktueller Rechtslage eine maximale Bezugsdauer von Kurzarbeit von 42 Monaten erlauben würde und eine weiterhin uneingeschränkte Übernahme der anteiligen Sozialbeiträge vorsieht. Eine solche Folgeregelung würde den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit unverhältnismäßig belasten. Für das Jahr 2010 sieht der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit allein 3 Milliarden Euro zur Finanzierung von Kurzarbeit vor. Eine Folgeregelung für die o. g. Fälle muss ein "Ausschleichen" aus dem Instrument der Kurzarbeit ermöglichen und sich auf die Fälle bzw. Unternehmen beschränken, bei denen langfristige Beschäftigungsperspektiven bestehen.

B.

C.

Der Finanzausschuss hat seine Beratungen noch nicht abgeschlossen.*