Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2007 zu der Strategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO₂-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (2007/2119(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 318647 - vom 30. November 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 24. Oktober 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass etwa 19 % der CO₂-Emissionen der Europäischen Union von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen verursacht werden und die absoluten Mengen vor allem wegen der steigenden Zahl der Neuwagen und ihrer wachsenden Motorleistung zunehmen,

B. in der Erwägung, dass die kostengünstigste und wirksamste politische Maßnahme zur Verringerung der Gesamtmenge der CO₂-Emissionen des Personenverkehrs die Steigerung des Anteils des öffentlichen Verkehrs ist; in der Erwägung, dass es daher wichtig ist, Maßnahmen zur Förderung und Verbesserung der Qualität und des Umfangs des öffentlichen Verkehrs zu ergreifen, um den Umstieg vom eigenen Kraftfahrzeug auf öffentliche Verkehrsmittel attraktiver zu machen und dadurch die CO₂-Emissionen von Berufspendlern zu senken,

C. in der Erwägung, dass in der gemeinschaftlichen Strategie zur Senkung der CO₂Emissionen aus Kraftfahrzeugen den Bereichen Fahrverhalten und Infrastrukturmaßnahmen bislang zu wenig Beachtung geschenkt wurde, obwohl sich CO₂-Emissionen dadurch in großem Umfang vermeiden ließen,

D. in der Erwägung, dass 60 % des in der Europäischen Union verbrauchten Erdöls auf den Straßenverkehr entfallen und die ineffiziente Verwendung des Kraftstoffs eine zunehmende Bedrohung für die Energieversorgungssicherheit darstellt und zu hohen Betriebskosten sowie zum Abbau der Weltölreserven beiträgt,

E. in der Erwägung, dass nunmehr legislative Maßnahmen zur Förderung der konstruktiven und technologischen Änderungen getroffen werden müssen, die erforderlich sind, wenn der Sektor einen Beitrag dazu leisten soll, dass die Europäische Union ihr Ziel erreicht, die CO₂-Emissionen bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 20 % zu verringern,

F. in der Erwägung, dass der auf Freiwilligkeit beruhende Ansatz sich als Fehlschlag erwiesen hat, da die Automobilindustrie ihre freiwillige Verpflichtung, bis 2008 die Fahrzeugemissionen auf 140 g CO₂/km zu begrenzen, offenkundig verfehlen wird, wobei das Ziel von 120 g CO₂/km zum erstem Mal 1995 vorgeschlagen und 1996 vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt wurde, mit einer Umsetzungsfrist bis 2005 bzw. spätestens 2010,

G. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung "Ein wettbewerbsfähiges Kfz-Regelungssystem für das 21. Jahrhundert" (KOM (2007) 0022) die Schlüsselelemente der künftigen Strategie zur Verringerung der CO₂-Emissionen aus Kraftfahrzeugen darlegt, die auf einem integrierten Ansatz beruht, mit dem das Ziel der Europäischen Union von 120 g CO₂/km bis 2012 durch eine Kombination von Maßnahmen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten erreicht werden soll,

H. in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Verringerung der CO₂-Emissionen aus Personenkraftwagen im Rahmen eines integrierten Ansatzes erforderlich sind, der Maßnahmen im Bereich der Motorentechnik, ergänzende Maßnahmen und Maßnahmen in den Bereichen Biokraftstoffe, umweltbewusstes Fahrverhalten und Infrastruktur umfasst,

I. in der Erwägung, dass die Gesamtmenge an CO₂ -Emissionen aus Fahrzeugen abhängig ist von einem komplexen Zusammenspiel der Faktoren Motoreffizienz, Kohlenstoffintensität der Kraftstoffe, Fahrverhalten, gefahrene Kilometer, Qualität der Infrastrukturen/Verkehrsengpässe und CO₂ -Effizienz der Fahrzeugbauteile,

J. in der Erwägung, dass sich der CO₂-Ausstoß nachweislich deutlich reduzieren ließe, wenn die Tempolimits überall in der Europäischen Union konsequent eingehalten würden,

K. in der Erwägung, dass erschwingliche Fahrzeuge und die Erneuerung der Fahrzeugflotte absolut entscheidende Faktoren für die Verbesserung der CO₂-Werte und der Verkehrssicherheit von Straßenfahrzeugen sowie ihrer Auswirkungen auf die Luftqualität sind,

L. in der Erwägung, dass Steuermaßnahmen und Kennzeichnungspflichten nicht zur Umsetzung der auf drei Pfeilern beruhenden EU-Strategie zur Verringerung der CO₂Emissionen aus Fahrzeugen beigetragen haben,

M. in der Erwägung, dass verbindliche und klar definierte CO₂-Emissionsziele für Personenkraftwagen sowohl für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes im Bereich der Automobilindustrie als auch für eine umfassende Information der Verbraucher, die durch eine bewusste Entscheidung beim Fahrzeugkauf wesentlich zur Reduzierung des CO₂-Ausstosses beitragen können, von außerordentlicher Bedeutung sind,

N. in der Erwägung, dass die Richtlinie 1999/94/EG nur mangelhaft Wirksamkeit gezeigt hat und von den Mitgliedstaaten uneinheitlich umgesetzt wurde,

O. in der Erwägung, dass die Einführung von Energie-Effizienzklassen für eine Reihe von Produkten (z.B. Elektro- und Haushaltsgeräte), die durch leicht verständliche Buchstaben- bzw. Farbcodes dem europäischen Verbraucher beim Kauf eine praktische Entscheidungshilfe für die Einsparung von Energie und die Verringerung der CO₂Emissionen bieten, sich als sehr erfolgreich erwiesen hat,

P. in der Erwägung, dass von allen Fahrzeugklassen ein Beitrag zur CO₂-Minderung geleistet werden muss, da für die CO₂-Minderung vor allem auch die Stückzahlen am Markt von Bedeutung sind,

Q. in der Erwägung, dass die Ziele der Lissabon-Strategie für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung nachdrücklich verfolgt werden sollen, indem Maßnahmen vermieden werden, die den Druck zum Abbau von Arbeitsplätzen in Europa im Bereich der Automobilindustrie erhöhen sowie deren internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährden würden,

Zeitplan und Ziele

Aufgabenteilung zwischen den Herstellern

Tests, Datenüberwachung und Fahrzeugspezifikationen

Werbung und Kennzeichnung

Förderung der Verbrauchernachfrage

Komplementäre Maßnahmen