Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/10903 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksache 016/10488 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.