Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/10913 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes - Drucksachen 016/10528, 016/10695 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 2 werden in § 35 Abs. 5 Satz 2 nach den Wörtern "gegen seine schutzwürdigen Belange" die Wörter "insbesondere auch unter Beachtung des Kindeswohls," eingefügt.
2. Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: 3. Nach § 41 wird folgender § 42 angefügt:
§ 42
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erschleichen.""