Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Brustkrebs in der erweiterten Europäischen Union

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 120741 - vom 29. November 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 25. Oktober 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen ist und jährlich 275 000 Frauen in der Europäischen Union an Brustkrebs erkranken7,

B. in der Erwägung, dass immer mehr jüngere Frauen an Brustkrebs erkranken, dass 35 % der an Brustkrebs erkrankten Frauen unter 55 Jahre alt sind und dass 12 % der Brustkrebsfälle sogar Frauen unter 45 Jahren betreffen8,

C. in der Erwägung, dass Brustkrebs die Todesursache Nummer 1 bei Frauen zwischen 35 und 59 Jahren ist9 und jährlich 88 000 Frauen in der Europäischen Union an Brustkrebs sterben10,

D. in der Erwägung, dass Brustkrebs die insgesamt zweithäufigste Krebserkrankung ist, auch Männer an Brustkrebs erkranken und in der Europäischen Union jährlich etwa 1.000 Männer an Brustkrebs sterben11,

E. in der Erwägung, dass junge, an Brustkrebs erkrankte Frauen in besonderem Maße von Problemen wie der Reintegation in den Arbeitsmarkt und einer mangelnden finanziellen Absicherung betroffen sind und dass sie sich zudem mit ganz spezifischen Problemen der Lebensplanung wie Unfruchtbarkeit in Folge hormoneller Behandlung oder einer Diagnose während der Schwangerschaft konfrontiert sehen,

F. in der Erwägung, dass die Mortalitätsrate bei Brustkrebs zwischen den Mitgliedstaaten der EU der 25 laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) um über 50 % schwankt und die Mastektomierate zwischen den Mitgliedstaaten selbst bei Brustkrebs im frühen Stadium um bis zu 60 % differiert12,

G. in der Erwägung, dass die Ursachen für Brustkrebs umfassender untersucht werden müssen, insbesondere die Rolle von schädlichen Chemikalien und Umweltbelastungen, der Ernährung, des Lebensstils und von genetischen Faktoren sowie von deren Wechselwirkungen,

H. unter Hinweis darauf, dass das Mammographie - Screening laut WHO die Brustkrebssterblichkeit bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren um bis zu 35 % senken kann und erste Studien darauf hinweisen, dass ein Screening auch bei Frauen zwischen 40 und 49 Jahren zu einer Senkung der Sterblichkeitsrate beitragen kann,13

I. in der Erwägung, dass die EU-Leitlinien für Mammographie - Screening 1992 erstmals vorgelegt wurden, das Mammographie - Screening bisher aber nur in 11 Mitgliedstaaten der Europäischen Union flächendeckend angeboten wird (Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Vereinigtes Königreich),

J. unter Hinweis darauf, dass selbst in den genannten Mitgliedstaaten mit flächendeckendem Screening dieses oft nicht entsprechend den EU-Leitlinien populationsbezogen durchgeführt wird und vielen weiteren Qualitätskriterien nicht entspricht und dass diese Leitlinien in den neuen Mitgliedstaaten bisher kaum bekannt sind,

K. in der Erwägung, dass eine flächendeckende Versorgung mit interdisziplinären Brustzentren gemäß den in den EU-Leitlinien empfohlenen hohen Standards nur in einem einzigen Mitgliedstaat (Vereinigtes Königreich) und dort auch nicht in vollem Umfang gewährleistet ist,

L. unter Hinweis darauf, dass eine qualitätsgesicherte Brustkrebsversorgung mittel- und langfristig zu Kosteneinsparungen im Gesundheitssystem führt, da unnötige Untersuchungen und Behandlungen vermieden werden können, Mammakarzinome frühzeitiger erkannt und somit weniger kostenintensive Operationen und Folgebehandlungen nötig werden,

M. unter Hinweis darauf, dass in der genannten vierten Auflage der EU-Leitlinien (2006) der Einsatz von zwei Brustkrankenschwestern pro Brustzentrum empfohlen wird14, dass es für dieses Berufsbild aber bisher keine allgemein anerkannten Ausbildungsmerkmale gibt,

N. unter Hinweis darauf, dass die in den EU-Leitlinien geforderte Spezialisierung des gesamten medizinischen Personals für die Qualität von Früherkennung und Behandlung entscheidend ist, und in der Erwägung, dass entsprechende Weiterbildungsangebote in den Mitgliedstaaten der EU mit dem Europäischen Sozialfonds und in den Beitrittsländern mit den Vorbeitrittsfonds gefördert werden können,

O. in der Erwägung, dass der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in den neuen Mitgliedstaaten zum Aufbau von Gesundheitsinfrastrukturen und damit auch zur Implementierung des Mammographie - Screening und spezialisierten Brustzentren eingesetzt werden kann und dass dies auch in den Beitrittsländern mit den Vorbeitrittsfonds möglich ist,

P. in der Erwägung, dass mit der Lissabon-Strategie eine Beschäftigungsquote für Frauen von 60 % im Jahr 2010 angestrebt wird, und unter Hinweis darauf, dass neueste Studien zeigen, dass ein Fünftel der ehemaligen Krebspatienten/innen nicht in den Beruf zurückkehren, obwohl sie als beschäftigungsfähig gelten15 und sich Frauen, die in den Beruf zurückkehren, trotzdem oft mit Einkommenskürzungen konfrontiert sehen16,