Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung"

A.

Der Bundesrat hat in seiner 852. Sitzung am 5. Dezember 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 4. Dezember 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 106 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Die derzeitige Krise auf den Finanzmärkten stellt die Wirtschaft und die Regierungen in der Europäischen Union vor erhebliche und bislang in diesem Ausmaß unbekannte Herausforderungen. Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund ausdrücklich die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission. Er würdigt diese Zusammenarbeit als Grundlage für die kurzfristigen europaweit wettbewerbsneutralen Rettungsmaßnahmen für den Finanzsektor.

Inzwischen zeigt sich allerdings, dass die Krise über den Bereich der Finanzinstitute hinaus auch zu Liquiditätsschwierigkeiten in anderen Bereichen der Wirtschaft und insbesondere im verarbeitenden Gewerbe führt. Der Bundesrat begrüßt daher grundsätzlich das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung".

Unternehmen, die als unmittelbare Folge der Finanzmarktkrise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, muss aber über die Instrumente des Wachstumspakets hinaus schnelle, wirksame und flexible Hilfen gewährt werden können. Es gilt, die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt abzufedern und die soziale Sicherung der Arbeitnehmer aufrecht zu erhalten wenn diese arbeitslos oder von der Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung bittet daher der Bundesrat die Bundesregierung, sich auf der Sitzung des Europäischen Rates in Brüssel am 11./12.12.2008 mit den Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die Wirtschaft zu befassen und diesen davon zu überzeugen, sich bei der Europäischen Kommission zeitnah für eine der Situation angemessene Auslegung beihilferechtlicher Regelungen einzusetzen.

Dies gilt insbesondere für die Möglichkeiten zu einer marktmäßigen Ausgestaltung von wachstumsstützenden Maßnahmen. Die Bundesregierung hat hierzu bereits gegenüber der Europäischen Kommission vorgeschlagen, die Methodik zur Referenzzinsbildung anzupassen und so unbürokratisch bessere Möglichkeiten zur Gestaltung beihilferechtlicher Programme zu schaffen.

Darüber hinaus wäre zur Vorsorge gegen das Abgleiten von an sich gesunden kleinen und mittelständischen Unternehmen eine zeitlich befristete Verdoppelung der zulässigen Gesamtsumme der Deminimis-Beihilfe vorteilhaft. Ferner ist eine Aufhebung des Kumulierungsverbotes von Deminimis-Beihilfen mit Regionalbeihilfen denkbar.

Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen, um die Inanspruchnahme staatlicher Kreditbesicherungsinstrumente durch die Wirtschaft zu erleichtern. Er hält es darüber hinaus für notwendig, durch Änderung des EU-Rechts die Möglichkeit zur Gewährung staatlicher Bürgschaften auf bis zu 90 % des zugrundeliegenden Darlehens zu erhöhen, um die erweiterten Bürgschaftsrahmen in der gegenwärtigen Situation auch entsprechend nutzen zu können. Es ist bereits absehbar, dass Banken bei der Kreditvergabe infolge der Finanzmarktkrise zurückhaltender agieren, so dass Unternehmen weiterreichende Sicherheiten benötigen.

Der Bundesrat unterstützt ausdrücklich die Anregung der Bundesregierung, zu prüfen ob und in welcher Weise die Europäische Kommission entsprechend dem Vorgehen für die Rettung der Finanzinstitute (Mitteilung der Kommission 2008/C270/02) den beihilferechtlichen Rahmen auch für andere Bereiche der Wirtschaft flexibilisieren kann.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, sich dafür einzusetzen, dass die gezielte Überwindung von Folgen der Finanzmarktkrise für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt auch mit Hilfe der Europäischen Finanzierungsinstrumente, insbesondere der Strukturfonds erreicht werden kann. So wäre es beispielsweise hilfreich wenn die Mittel, die aus dem Förderzeitraum 2000 bis 2006 unter Umständen zu verfallen drohen, zwei Jahre länger zur Auszahlung zur Verfügung stehen. Mit der Verlängerung des Auszahlungszeitraumes sollte gleichzeitig eine größtmögliche Schwerpunkt übergreifende Flexibilität beim Einsatz dieser Mittel geschaffen werden. Darüber hinaus wäre auch zu erwägen, Budgetverschiebungen innerhalb der Fonds der laufenden Förderperiode bzw. zwischen ihnen unter erleichterten Voraussetzungen zu ermöglichen und dadurch das Regime der Fonds flexibler zu gestalten.

Der Bundesrat ist gemeinsam mit der Bundesregierung der Auffassung, dass die Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen und der Erhalt des Ausnahmecharakters staatlicher Interventionen in der europäischen Wirtschaft die unabdingbare Grundlage für die europäischen Institutionen und der Mitgliedstaaten in der aktuellen Krise bilden.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich beim Europäischen Rat in Brüssel am 11./12.12.2008 dafür einzusetzen, dass diese Anliegen in die Schlussfolgerungen Aufnahme finden.