Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Oktober 2008 zur besseren Rechtsetzung 2006 gemäß Artikel 9 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (2008/2045(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 319818 - vom 17. November 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Oktober 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass sich das ordnungspolitische Umfeld der Europäischen Union an Kriterien der Klarheit und Effizienz orientieren muss,

B. in der Erwägung, dass die Verbesserung der Rechtsetzungsverfahren zur Erreichung der Ziele der Europäischen Union beitragen kann,

C. in der Erwägung, dass die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit Kernprinzipien des Primärrechts darstellen und, soweit die Gemeinschaft nicht die alleinige Rechtsetzungskompetenz besitzt, unbedingt geachtet werden müssen,

D. in der Überzeugung, dass die einwandfreie Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit in entscheidender Weise zur Konsolidierung der Autorität und der Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts sowie zu einer größeren Bürgernähe von Entscheidungen und damit letztlich zu einer größeren Akzeptanz der Europäischen Union durch die Bevölkerung beiträgt und dass diese Grundsätze für die Legitimierung der Zweckmäßigkeit und des Umfangs der Maßnahmen der Gemeinschaft insofern unverzichtbar sind, weil sie den Mitgliedstaaten ermöglichen, ihre eigene Zuständigkeit zur Rechtsetzung im Geiste einer Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regierungsebenen auszuüben, und sich somit mehr Rechtssicherheit ergibt,

E. in der Erwägung, dass die Entwicklung der gemeinschaftlichen Rechtsetzung heute der Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit unterliegt, die die Schaffung von Verfahren der Abstimmung mit den einzelstaatlichen Legislativ-, Exekutiv- und Justizorganen erfordert, um sowohl die Erforderlichkeit als auch die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen der Europäischen Union sicherzustellen,

F. in der Erwägung, dass die Kommission eine Reihe von bedeutsamen Aspekten zur besseren Rechtsetzung hervorhebt, wie Folgenabschätzungen, Verringerung der Verwaltungslasten sowie Vereinfachung, Verbesserung und Aktualisierung der bestehenden Rechtsvorschriften,

G. in der Erwägung, dass die Kommission in diesem Zusammenhang der Aufnahme eines offenen Dialogs mit den Sozialpartnern und den einzelstaatlichen Gesetzgebern große Bedeutung beimisst,

H. unter Hinweis auf die Tatsache, dass die Kommission in ihrem "Ersten Fortschrittsbericht über die Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds" (KOM (2006) 0690) etwa 50 Kodifizierungsinitiativen für 2006 angekündigt hatte, dass dem Parlament tatsächlich nur 36 übermittelt wurden und dass außerdem 200 Kodifizierungsinitiativen für 2007 angekündigt waren und dem Gesetzgeber nur 21 vorgelegt wurden,

I. unter Hinweis auf die Tatsache, dass die Kommission in ihrem fortlaufenden Vereinfachungsprogramm, das ihrem genannten "Zweiten Fortschrittsbericht über die Strategie für die Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds" als Anhang beigefügt ist, die Überarbeitung und die Neufassung der in einigen Bereichen geltenden Rechtsakte (Energieeffizienz von Gebäuden, Zivilluftfahrt usw.) für gleichwertig hält,

J. in der Erwägung, dass die Kommission zugesagt hat, ein Aktionsprogramm vorzulegen, mit dem bis 2012 die Verwaltungslasten, unter denen die Unternehmen in der Europäischen Union leiden, um 25 % verringert werden sollen, und dass sie hierfür eine Reihe von rasch auf den Weg zu bringenden Maßnahmen im Zusammenhang mit verschiedenen Legislativbereichen vorgeschlagen hat,