Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte - 11. BImSchV)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mit Schreiben vom 20. Dezember 2005 Folgendes mitgeteilt:

In der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte -11. BImSchV wird die Bundesregierung gebeten, den Ländern EU-einheitliche Emissionsfaktoren zur Verfügung zu stellen, um einheitliche Grundlagen für den Aufbau des Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) zu schaffen und einen einheitlichen Vollzug der Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte (11. BImSchV) sicherzustellen.

Die Bundesregierung hat dieses Anliegen im dafür zuständigen Komitologieausschuss zum EPER in Brüssel vorgebracht. Die Europäische Kommission hat den Vorschlag jedoch nicht aufgegriffen. Sie hat darauf verwiesen, dass im Leitfaden zur EPER-Berichterstattung eine allgemeine Empfehlung zur Anwendung vorgegebener Standardverfahren zur Ermittlung der Emissionen enthalten sei, die von den Mitgliedstaaten konkretisiert werden könne.

Dementsprechend wurde auf nationaler Ebene ein Beitrag zum einheitlichen Vollzug der 11. BImSchV geleistet: Die Länder haben auf Fachebene ein Handbuch erarbeitet, das als Grundlage für die einheitliche Berechnung von Emissionen durch einheitliche Emissionsfaktoren für industrielle Punktquellen (auch für Tierhaltungsanlagen) herangezogen werden kann.

Die Aktualität dieses Handbuchs soll durch ständige Überarbeitung gesichert werden.

Die letzte Überarbeitung wurde im Mai abgeschlossen. Da das Zentrum für Umweltmessungen, Umwelterhebungen und Gerätesicherheit Baden-Württemberg (UMEG) die Emissionsfaktoren des Handbuches für Baden-Württemberg erarbeitet hat, wird die Redaktion federführend von ihr geleitet.


*) Drucksache 954/03(B) HTML PDF