Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 6410 - vom 14. Dezember 2006.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 16. November 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

Allgemeine Situation

A. in der Erwägung, dass sich die Lage im Iran in Bezug auf die Ausübung der bürgerlichen Rechte und politischen Freiheiten im vergangenen Jahr, insbesondere seit den Präsidentschaftswahlen vom Juni 2005, trotz mehrerer Zusagen der iranischen Staatsorgane, die universellen Werte zu fördern, verschlechtert hat,

B. in der Erwägung, dass der Iran die Verpflichtung eingegangen ist, die Menschenrechte und Grundfreiheiten, denen er sich im Rahmen der verschiedenen internationalen Instrumente in diesem Bereich verschrieben hat, zu fördern und zu schützen,

Politische Gefangene

C. in der Erwägung, dass die iranischen Regierungsstellen bekannt gegeben haben, dass ein von der Justiz ausgearbeiteter Bericht detaillierte Beweise für Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter und Misshandlung von Häftlingen in Gefängnissen sowie von in Gewahrsamseinrichtungen festgehaltenen Personen erbracht, jedoch auch bestätigt hat, dass Maßnahmen getroffen wurden, um die festgestellten Probleme zu beheben,

D. in der Erwägung, dass dennoch Folter und Misshandlung von Gefangenen, Einzelhaft, geheime Gewahrsamseinrichtungen, grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen sowie die Straflosigkeit für Staatsbedienstete nach wie vor weit verbreitet sind,

E. besorgt darüber, dass das Zentrum für die Verteidigung der Menschenrechte (CDHR), das von der Nobelpreisträgerin von 2003, Schirin Ebadi, die die Pflichtverteidigung von Zahra Kazemi, Akbar Ganji und Abdoulfatah Soltani übernommen hat, mit begründet worden war, von Präsident Ahmadinedschad im August 2006 als illegale Organisation bezeichnet wurde und das Innenministerium denjenigen mit Strafverfolgung gedroht hat, die weiterhin dafür tätig sind,

Verfolgung von jugendlichen Straffälligen

F. zutiefst besorgt wegen der zunehmenden Berichte über Hinrichtungen und Todesurteile gegen jugendliche Straffällige und unter Hinweis darauf, dass im Iran weltweit die meisten Jugendlichen hingerichtet werden,

Minderheitenrechte

G. in der Erwägung, dass von der iranischen Verfassung einige Minderheitenrechte wie z.B. das Recht auf eine eigene Sprache gewährt werden, solche Rechte gleichzeitig jedoch in der Praxis weitgehend nicht ausgeübt werden können; in der Erwägung, dass Minderheitengruppen in den letzten Monaten demonstriert und dabei gefordert haben, diese Rechte ausüben zu können, was zur Festnahme zahlreicher Teilnehmer geführt hat,

H. in der Erwägung, dass die Aseris, die größte ethnische Minderheit im Iran, von einer in staatlichem Besitz befindlichen Tageszeitung im Mai 2006 in Karikaturen als ethnische Minderheitengruppe öffentlich beleidigt wurden; in der Erwägung, dass andere Minderheiten weiterhin aufgrund ihres religiösen oder ethnischen Hintergrunds diskriminiert und belästigt werden, wie z.B. die Kurden und die Bewohner der Region um die Stadt Ahwaz, die Provinzhauptstadt der arabisch dominierten Provinz Khusestan, die beispielsweise nach Erklärungen des UN-Sonderberichterstatters für angemessenes Wohnen, Miloon Kothari, aus ihren Dörfern vertrieben und einige von ihnen weiter festgehalten werden oder zum Tode verurteilt wurden,

Religionsfreiheit

I. in der Erwägung, dass außer dem Islam nur die Lehre des Zarathustra, das Christentum und der Judaismus vom Gesetz als Religionen anerkannt werden, diejenigen jedoch, die nicht anerkannte Religionen praktizieren wie Baha´i und Sufis, diskriminiert und gewaltsam unterdrückt werden; in der Erwägung, dass insbesondere die Baha"i ihre Religion nicht ausüben können und ihnen darüber hinaus auch alle Bürgerrechte (z.B. auf Eigentum und weiterführende Ausbildung) verweigert werden,

J. in der Erwägung, dass sich selbst Mitglieder des Klerus, die Gegner des theokratischen Regimes des Iran sind, in Gefahr befinden, wie der Fall von Ayatollah Sayed Bouroujerdi zeigt, der zusammen mit seinen Gefolgsleuten im Oktober 2006 festgenommen wurde, und dass sich diese noch immer in Haft befinden,

Pressefreiheit

K. besonders besorgt wegen der zunehmenden Berichte über willkürliche Festnahmen und die Bedrohung von Journalisten, Webjournalisten und Webloggern; in der Erwägung, dass mindestens 16 Journalisten Berichten zufolge seit Anfang des Jahres festgenommen wurden, womit der Iran zu den allerschlimmsten Ländern in der Welt gehört, was die Verfolgung von Journalisten und die Unterdrückung der Pressefreiheit durch das Verbot von praktisch allen kritischen Zeitungen und Online-Magazinen anbelangt, und in diesem Zusammenhang auch Familienangehörige belästigt, Reiseverbote für Journalisten ausgesprochen und Satellitenschüsseln konfisziert werden,

L. in der Erwägung, dass die iranischen Behörden Berichten zufolge Internet-Seiten in zunehmendem Maße filtern und den Zugang zu Dutzenden von Online-Veröffentlichungen sowie politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Weblogs blockieren; mit der Feststellung, dass die iranischen Staatsorgane durch die Verhinderung der freien Nutzung des Internet auch der iranischen Öffentlichkeit die einzige Möglichkeit des Zugangs zu unzensierten Informationen nehmen,

Rechte der Frauen

M. in der Erwägung, dass der Iran dem UN-Übereinkommen über die Beseitigung jeglicher Form der Diskriminierung von Frauen immer noch nicht beigetreten ist,

N. in der Erwägung, dass Demonstrationen für eine Gesetzesreform zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen aufgelöst und Teilnehmer festgenommen, wenn auch später wieder freigelassen, wurden,

Verletzung anderer Rechte

O. in der Erwägung, dass Präsident Mahmoud Ahmadinedschad im September 2006 öffentlich eine Säuberung der Universitäten von liberalen und weltlichen Wissenschaftlern gefordert hat und dass die iranische Regierung Hochschulstudenten zunehmend an der Fortsetzung ihres Studiums hindert, obwohl diese die vorgeschriebenen Aufnahmeprüfungen bestanden haben; in der Erwägung, dass die Justiz im vergangenen Jahr zahlreiche Studenten strafrechtlich verfolgt und zu Haftstrafen, Geldbußen oder Auspeitschen verurteilt hat,

P. in der Erwägung, dass verschiedene Personen noch immer wegen sexueller Vergehen inhaftiert und bisweilen hingerichtet werden, u. a. wegen sexueller Beziehungen zwischen unverheirateten erwachsenen Personen und Homosexuellen mit deren Einwilligung,

Q. in der Erwägung, dass der Iran 2005 weltweit die höchste Zahl an Hinrichtungen zu verzeichnen hatte, Berichten zufolge gegen 282 Personen die Todesstrafe verhängt wurde und zwischen Oktober 2005 und September 2006 111 von ihnen hingerichtet wurden; ferner äußerst besorgt darüber, dass Menschen noch immer zum Tod durch Steinigen verurteilt werden, insbesondere Frauen wegen sexuellen Fehlverhaltens, obwohl im Dezember 2002 ein Moratorium für das Steinigen verhängt wurde,

R. erinnert an die Ankündigung des Oberhaupts der Justiz der Islamischen Republik Iran vom April 2004, die Folter zu verbieten, und an die darauf folgende Reform der Gesetzgebung durch das iranische Parlament, die vom Wächterrat im Mai 2004 gebilligt wurde,

S. in der Erwägung, dass im Dezember 2006 Wahlen zur Expertenversammlung, einer Stütze des klerikalen Establishment, die die Arbeit des obersten Führers auswählt und überwacht, sowie Wahlen zum Rat stattfinden werden; in der Erwägung, dass in den Wahlbezirken Rey und Schemiranat Kandidaten für die Ratswahlen angeblich die Registrierung verweigert wurde und die Reformisten für die Wahl der Versammlung mit einem Wahlboykott für den Fall gedroht haben, dass nicht alle Kandidaten zugelassen werden,

T. zutiefst besorgt darüber, dass die internationalen Standards in der Justiz nicht vollständig eingehalten, keine Sicherheit für ein ordentliches Gerichtsverfahren besteht und die international anerkannten rechtlichen Garantien nicht gewährt werden, Missachtung internationaler Verpflichtungen

U. in der Erwägung, dass der Iran einer weiteren Runde des 2002 eingeführten Menschenrechtsdialogs EU-Iran nicht zugestimmt hat und nach der vierten Runde vom 14.-15. Juni 2004 seine Teilnahme beendet hat, obwohl sich die Europäische Union im vergangenen und in diesem Jahr wiederholt darum bemüht hat, Termine für eine fünfte Runde anzubieten,

V. in der Erwägung, dass die Beziehungen der Europäischen Union zum Iran auf einem dreiseitigen Ansatz beruhen, der durch Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen, den politischen Dialog und einen Menschenrechtsdialog gekennzeichnet ist, und dass der politische Dialog aufgrund der gegenwärtigen iranischen Position im Zusammenhang mit seinem Atomprogramm ausgesetzt wurde,

Allgemeine Situation

Politische Gefangene

Verfolgung von jugendlichen Straffälligen

Minderheitenrechte

Pressefreiheit

Religionsfreiheit

Rechte der Frauen

Verletzung anderer Rechte

Europäische Initiativen


1 ABl. L 344 vom 28.12.2001, S. 93.