Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) KOM (2007) 797 endg.; Ratsdok. 16600/07

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 18. Dezember 2007 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 12. Dezember 2007 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 13. Dezember 2007 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und der Ausschuss der Regionen werden an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 413/00 = AE-Nr. 001921

Begründung

1. Einleitung

Die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist eine der zentralen Zielsetzungen der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten. Zum Zeitpunkt der Einleitung der Lissabonner Strategie im März 2000 forderte der Europäische Rat die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, etwas zu unternehmen, um die Beseitigung der Armut bis zum Jahr 2010 "entscheidend voranzubringen". Auf späteren Tagungen des Europäischen Rates wurde dieses Ziel bekräftigt. Die Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit, mit der die Europäische Kommission im Jahr 2006 begonnen hat, unterstreicht die Bedeutung des Vorgehens gegen alte und neue Formen der Armut und der sozialen Ausgrenzung in Europa.

In der Europäischen Union sind derzeit 78 Millionen Menschen von Armut bedroht. In allen Mitgliedstaaten leidet ein Teil der Bevölkerung unter Ausgrenzung und Benachteiligung; oft haben die Betroffenen auch nur eingeschränkten Zugang zu Grundversorgungsleistungen.

Außerdem gibt es Anzeichen dafür, dass sich das Problem der extremen Armut verschärft hat und dass die Zahl derjenigen, die in absoluter Armut leben, gestiegen ist.

Diese Sachlage steht in krassem Widerspruch zu den gemeinsamen Grundwerten der Europäischen Union, so dass entschiedene und glaubwürdige Maßnahmen getroffen werden müssen. Die vom Europäischen Rat in Lissabon ins Leben gerufene offene Methode der Koordinierung (OMK) für Sozialschutz und soziale Eingliederung hat sich als wichtiges Instrument erwiesen, mit dem die EU den Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand gibt und sie in ihrem Streben nach einem stärkeren sozialen Zusammenhalt in Europa unterstützt. Die Effizienz dieser Methode hängt jedoch wesentlich von dem Maße ab, in dem sie von der Öffentlichkeit und allen einschlägigen Akteuren mitgetragen wird.

In ihrer Sozialpolitischen Agenda 2005-2010 hat die Kommission deshalb einen Vorschlag zur Ausrufung des Jahres 2010 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung angekündigt. Das Europäische Jahr wird die im Rahmen der offenen Methode der Koordinierung ergriffenen Maßnahmen ergänzen und zur Konsolidierung des politischen Engagements der EU und ihrer Mitgliedstaaten für eine nachhaltige Beseitigung der Armut und eine entschiedene Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung beitragen.

2. Ein europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung

2.1. Allgemeine Ziele

Der Vorschlag, das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung auszurufen, soll die politische Verpflichtung bestätigen und bekräftigen die die EU zu Beginn der Lissabonner Strategie eingegangen ist, nämlich etwas zu unternehmen, "um die Beseitigung der Armut entscheidend voranzubringen".

Das Europäische Jahr soll die Öffentlichkeit für Armut und soziale Ausgrenzung in Europa sensibilisieren und deutlich machen, dass Armut und Ausgrenzung die soziale und wirtschaftliche Entwicklung erheblich beeinträchtigen. Es soll die Vorstellung ins Wanken bringen die Bekämpfung der Armut stelle für die Gesellschaft lediglich einen Kostenfaktor dar und die Bedeutung der kollektiven Verantwortung bekräftigen, die nicht nur politische Entscheidungsträger, sondern auch öffentliche und private Akteure tragen.

Ferner sollte das Europäische Jahr dazu beitragen, den von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen Gehör zu verschaffen, beispielsweise durch Stärkung der Organisationen, zu denen sie sich zusammengeschlossen haben, oder durch ihre Einbindung in Maßnahmen, die konzipiert wurden, um die Beseitigung der Armut entscheidend voranzubringen.

Die EU muss außerdem ihre globale Verantwortung für die Bekämpfung der Armut auf der ganzen Welt bekräftigen. Die Schärfung des Bewusstseins für die globale Interdependenz und die Notwendigkeit einer nachhaltigen Entwicklung und der Solidarität zwischen den und innerhalb der Generationen sollte Bestandteil der allgemeinen Sensibilisierung sein. Die Schärfung des Bewusstseins für das Problem der Armut in der Welt wird eng verknüpft sein mit der Sensibilisierung für Fragen der Entwicklungszusammenarbeit und deren vorrangige Zielsetzung, nämlich die Armutsbekämpfung.

Die Union wird daher im Europäischen Jahr ihr Engagement für Solidarität, soziale Gerechtigkeit und stärkeren Zusammenhalt bekräftigen; in dessen Rahmen wird eine kohärentere Verfolgung und Bestätigung der übergreifenden Ziele der Union ermöglichen, insbesondere mit Blick auf die Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung und die Strategie für nachhaltige Entwicklung.

2.2. Spezielle Ziele - Anerkennung - Identifizierung - Zusammenhalt - Engagement

Abgesehen von den allgemeinen Zielsetzungen liegen dem Vorschlag für ein Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung vier spezielle Ziele zugrunde:

2.3. Umsetzung von Maßnahmen

Das Europäische Jahr wird die offene Methode der Koordinierung auf dem Gebiet des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung unterstützen und soll unter dem Gesichtspunkt der politischen Wirkung und Effizienz einen eindeutigen zusätzlichen Nutzen bringen.

Im Einklang mit den Prioritäten des Prozesses auf dem Gebiet des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung wird vorgeschlagen, die folgenden Themen in den Mittelpunkt des Europäischen Jahres zu stellen:

Bei der Planung ihrer Maßnahmen im Europäischen Jahr werden die Mitgliedstaaten diese Themen an die nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten und Herausforderungen anpassen wobei sie auch auf den territorialen Zusammenhalt Rücksicht nehmen werden. Die Einbindung und Beteiligung der einschlägigen Akteure wird Bestandteil aller Prioritäten sein.

Bei der Durchführung der Maßnahmen des Europäischen Jahres werden die Kommission und die Mitgliedstaaten die unterschiedlichen Erfahrungen berücksichtigen, die Frauen und Männer mit Armut und sozialer Ausgrenzung machen. Im Interesse der Gleichstellung werden sie ferner dafür sorgen, dass die geschlechtsspezifische Dimension im Rahmen aller Prioritäten des Europäischen Jahrs einbezogen wird.

2.4. Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den beteiligten Ländern

Die Union kann zwar einen Rahmen für die Koordinierung auf verschiedenen Ebenen bereitstellen doch werden spürbare Fortschritte nur durch die maßgebliche Einbindung aller beteiligten Länder auf nationaler Ebene zu erzielen sein. Die auf europäischer Ebene festgelegten Maßnahmen, mit denen ein einheitliches Vorgehen bei der Schaffung einer integrativen Gesellschaft gewährleistet werden soll, müssen somit auf die Besonderheiten jedes Landes zugeschnitten werden.

Die Einbindung der beteiligten Länder setzt die Einführung von Koordinierungsverfahren auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU voraus, denn nur so können die notwendigen Synergie- und Ankurbelungswirkungen erzielt werden. Ein aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehender Ausschuss wird die Kommission bei der Umsetzung der Maßnahmen des Europäischen Jahres unterstützen.

Der Ausschuss wird die Durchführung der Maßnahmen auf der Grundlage gemeinsamer Leitlinien überwachen, die von der Kommission im Strategischen Rahmenpapier (SRP) festgelegt werden, um die Übereinstimmung mit dem Gemeinsamen Bericht über die soziale Eingliederung zu gewährleisten. Das SRP wird den Mitgliedstaaten als Anhaltspunkt dienen und neben den für das Europäische Jahr definierten Zielen die wichtigsten Prioritäten enthalten.

Im Interesse der Effektivität wird die EU versuchen, ein sehr breites Spektrum von Interessenträgern anzusprechen, und sie auffordern, sich an einem permanenten Dialog über die Prioritäten und Umsetzungsverfahren des Jahres zu beteiligen. Die Kommission wird außerdem die notwendigen Kontakte zum Ausschuss für Sozialschutz aufnehmen, damit gewährleistet ist, dass dieser regelmäßig und angemessen über die Durchführung der Maßnahmen im Europäischen Jahr informiert wird.

Die Kommission kann im Hinblick auf das Europäische Jahr auch mit einschlägigen internationalen Organisationen zusammenarbeiten, insbesondere mit dem Europarat, der Internationalen Arbeitsorganisation und den Vereinten Nationen. Auf nationaler Ebene wird jeder Mitgliedstaat für die Koordinierung und Durchführung nationaler, regionaler und lokaler Maßnahmen zuständig sein.

Die Durchführung auf nationaler Ebene muss den für das Europäische Jahr im Strategischen Rahmenpapier festgelegten Zielen entsprechen. Jeder Mitgliedstaat wird der Kommission ein nationales Programm für die Durchführung des Europäischen Jahres vorlegen. In diese Programme müssen die im Beschluss über das Europäische Jahr definierten und im Strategischen Rahmenpapier im Einzelnen festgelegten globalen Zielsetzungen und wesentlichen Grundsätze einfließen. Sie sind eng mit den nationalen Strategien für Sozialschutz und soziale Eingliederung zu verknüpfen und auf diese abzustimmen.

Jedes Programm sollte in enger Zusammenarbeit mit den von den am Europäischen Jahr beteiligten Ländern bezeichneten nationalen Durchführungsstellen (NDS) und unter ihrer Aufsicht konzipiert, beschlossen und durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um Verwaltungsbehörden oder ähnliche Stellen, die über Kompetenzen und nachgewiesene Erfahrung im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung verfügen und eine entscheidende Rolle bei der Ausarbeitung, Überwachung und Evaluierung der NAP (Eingliederung) spielen.

Die NDS werden dafür zuständig sein, die nationalen, regionalen und lokalen Initiativen im Einklang mit den strategischen Zielen festzulegen, die von der Kommission definiert wurden.

Bei der Festlegung und Durchführung ihrer nationalen Strategien wird jede NDS eine nationale Beratergruppe - NBG - konsultieren und eng mit dieser zusammenarbeiten; dieser Gruppe wird ein breites Spektrum von Akteuren angehören, darunter Organisationen der Zivilgesellschaft zur Vertretung der Interessen armer Menschen, Vertreter des nationalen Parlaments, der Sozialpartner sowie regionaler und lokaler Behörden.

3. Komplementarität

Die Kommission wird dafür sorgen, dass die im Europäischen Jahr finanzierten Maßnahmen andere einschlägige Initiativen und Maßnahmen der Gemeinschaft ergänzen, die ebenfalls eng mit der sozialen Eingliederung verknüpft sind, wie beispielsweise die Strukturfonds, insbesondere der ESF, der Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern, das Programm PROGRESS, die Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Europäische Pakt für die Jugend, das Programm "Jugend in Aktion", das Gesundheits-Programm, die Zuwanderungs- und Asylpolitik, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und das 7. Forschungs-Rahmenprogramm.

Deshalb sollen Koordinierungsverfahren geschaffen werden, um Überschneidungen zu verhindern und um die Unterstützung so zu kanalisieren, dass sie den Hauptaussagen des Europäischen Jahres zugute kommt.

In Bereichen, die für die Ziele des Europäischen Jahres relevant sind, wird die Kommission ferner für die Komplementarität mit sonstigen Initiativen der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und Drittstaaten, darunter auch Entwicklungsländern, sorgen.

4. Zusätzlicher Nutzen auf EU-Ebene (Subsidiarität und Verhältnismässigkeit)

Die Erfahrungen mit vorangegangenen Europäischen Jahren im sozialen Bereich zeigen, dass sie ihren Zweck erfüllt haben, nämlich die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, die Partizipation zu fördern, das politische Engagement auf allen Ebenen zu verstärken und zum strategischen Wandel beizutragen.

Die für das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung vorgeschlagenen Maßnahmen sollen auf europäischer Ebene einen zusätzlichen Nutzen bringen durch:

Wenn diese Ergebnisse erzielt werden sollen, dann muss die EU eine entscheidende und unentbehrliche Rolle bei der Koordinierung, Unterstützung und Ergänzung der auf nationaler und lokaler Ebene ergriffenen Maßnahmen spielen. Der Vorschlag entspricht daher dem in Artikel 5 des Vertrages verankerten Subsidiaritätsprinzip.

Gleichzeitig wird im Beschluss über das Europäische Jahr hervorgehoben, wie wichtig es ist, die unterschiedlichen Traditionen und nationalen Rahmenbedingungen in den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen um einerseits Flexibilität bei der Umsetzung zu ermöglichen und andererseits Überschneidungen mit bewährten Verfahren zu vermeiden, die es in einigen Mitgliedstaaten bereits gibt. Insoweit entspricht der Vorschlag auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

5. Externe Anhörung

Bei der Ausarbeitung dieses Vorschlags haben die Kommissionsdienststellen wichtige Akteure gebeten, sich zu den Zielen und der Durchführung des Europäischen Jahres zu äußern.

Eine externe Anhörung einschlägiger Interessenträger fand im Zeitraum von April bis Juni 2007 statt. Sie basierte auf einem Fragenbogen, in dem sich die Teilnehmer u. a. zu folgenden Themen äußern sollten: Ziele; Einbindung der Interessenträger; Gesamtkonzeption, Rahmen und Art der Maßnahmen sowie Ausgestaltung des für die Sicherung einer langfristigen Wirkung des Europäischen Jahres notwendigen Follow-ups.

Die Ergebnisse der Anhörung zeigen, dass der Vorschlag für ein Europäisches Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung von nahezu allen einschlägigen Akteuren begrüßt wird. In ihren Antworten heben sie hervor, wie sinnvoll ein Europäisches Jahr für die Kommunikation und Mobilisierung sein kann; außerdem enthalten ihre Stellungnahmen nützliche Anregungen für die Ausrichtung und Konzeption der Initiative. Sie verweisen ferner auf ihren zusätzlichen Nutzen für die offene Methode der Koordinierung im Bereich der sozialen Eingliederung. Bei der Festlegung der Ziele und Maßnahmen des Europäischen Jahres wurde auf die Ergebnisse dieser Anhörung zurückgegriffen.

Eine Anhörung darf jedoch nie ein einmaliger Verfahrensschritt sein; vielmehr setzt eine effektive Vorbereitung voraus, dass sich die Anhörung über mehrere Verfahrensstadien erstreckt. Bevor das Europäische Jahr anläuft, werden sich für ein breites Spektrum von Akteuren noch weitere Gelegenheiten ergeben (z.B. das jährliche Rundtischgespräch über Armut und soziale Ausgrenzung), einen Beitrag zur Konzeption und Vorbereitung zu leisten.

6. Folgenabschätzung

Dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates liegt eine Folgenabschätzung für das Europäische Jahr bei. Sie wurde von der Kommission ausgearbeitet. Sie enthält die für Exante-Evaluierungen vorgeschriebene genaue Beschreibung der Bedürfnisse, denen man gerecht werden soll, der gesteckten Ziele, der erwarteten Ergebnisse und der Indikatoren, die zur Bewertung der Ergebnisse benötigt werden. Ferner wird darin untersucht, welchen zusätzlichen Nutzen die Beteiligung der Gemeinschaft bringt, welche Risiken mit den Vorschlägen und den möglichen Alternativen verbunden sind, und welche Erfahrungen in der Vergangenheit mit vergleichbaren Maßnahmen gesammelt wurden. Schließlich enthält sie eine Einschätzung des Umfangs der nach dem Kostenwirksamkeitsprinzip zuzuweisenden Haushaltsmittel und Humanressourcen und der sonstigen abzudeckenden Verwaltungsausgaben sowie eine Beschreibung des erforderlichen Begleitungssystems.

7. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Artikel

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010) (Text von Bedeutung für den EWR)

Das Europäische Parlament und der Rat der europäischen Union - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 137 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission1, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses2, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen3, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag4, in Erwägung nachstehender Gründe:

Beschliessen:

Artikel 1
Das Europäische Jahr

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 4
Gender Mainstreaming

Artikel 5
Zusammenarbeit und Durchführung auf Gemeinschaftsebene

Artikel 6
Zusammenarbeit und Durchführung auf nationaler Ebene

Artikel 7
Ausschuss

Artikel 8
Finanzvorschriften

Artikel 9
Antrags- und Auswahlverfahren

Artikel 10
Kohärenz und Komplementarität

Artikel 11
Teilnehmerländer

Artikel 12
Budget

Artikel 13
Internationale Zusammenarbeit

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft

Artikel 15
Begleitung und Evaluierung

Artikel 16


Geschehen zu Brüssel, den
Im Namen des Europäischen Parlaments
Der Präsident
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang
Nähere Angaben zu den Maßnahmen gemäß Artikel 3

I. Gemeinschaftsweite Massnahmen

1. Zusammenkünfte und Veranstaltungen

Organisation von Zusammenkünften und Veranstaltungen auf Gemeinschaftsebene mit dem Ziel, das Bewusstsein für die Themen des Europäischen Jahres sowie für Armut und soziale Ausgrenzung zu schärfen und ein Forum für den Meinungsaustausch bereitzustellen. Diese Treffen einschlägiger Akteure sollen gemeinsam mit von Armut betroffenen Menschen und den sie vertretenden Organisationen der Zivilgesellschaft geplant werden, damit sie eine gute Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit Unzulänglichkeiten der Politik und alltäglichen Problemen bieten.

2. Informations- und Werbekampagnen, die u. a. Folgendes einschließen:

3. Sonstige Maßnahmen

Spezielle Kontakte könnten durch die Organisation von Veranstaltungen auf europäischer und internationaler Ebene geknüpft werden.

Die Kommission kann technische und/oder administrative Unterstützung zum beiderseitigen Nutzen der Kommission und der Teilnehmerländer in Anspruch nehmen, z.B. zur Finanzierung externer Gutachten zu einem bestimmten Thema.

4. Finanzierung Finanzmittel können bereitgestellt werden für:

II. Kofinanzierung von Massnahmen auf nationaler Ebene

Bei diesen Maßnahmen ist zu berücksichtigen, dass es Finanzierungsmöglichkeiten für "Basis"-Organisationen und Projekte geben muss, an denen die am stärksten marginalisierten Gruppen beteiligt sind.

III. Massnahmen, die nicht aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union gefördert werden können

Die Gemeinschaft gewährt für Initiativen öffentlicher oder privater Organisationen eine nichtfinanzielle Unterstützung, einschließlich einer schriftlichen Genehmigung, das für das Europäischen Jahr entwickelte spezielle Logo sowie andere Materialien zum Europäischen Jahr zu verwenden, sofern diese Organisationen der Kommission gegenüber - auf der Grundlage spezieller Kriterien, die im Strategischen Rahmenpapier festgelegt werden - nachweisen können, dass die betreffenden Initiativen im Europäischen Jahr stattfinden und geeignet sind, einen bedeutenden Beitrag zum Erreichen eines oder mehrerer seiner Ziele zu leisten.

Möglich ist auch eine nichtfinanzielle Unterstützung der Gemeinschaft von Initiativen, die in Drittländern in Verbindung oder in Kooperation mit dem Europäischen Jahr durchgeführt werden sowie die Verwendung des Logos oder sonstiger Materialien in Verbindung mit dem Europäischen Jahr.

IV. Prioritäten für das europäische Jahr

Angesichts der Vielgestaltigkeit von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie im Hinblick auf die Einbeziehung der Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie ihrer Bekämpfung in andere Politikbereiche sollten die im Rahmen des Europäischen Jahres durchgeführten Maßnahmen darauf abzielen, einen eindeutigen zusätzlichen Nutzen zu erbringen und die offene Methode der Koordinierung im Bereich des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung wirkungsvoll zu ergänzen. Diese Maßnahmen sollten sich deshalb auf eine begrenzte Anzahl prioritärer Bereiche konzentrieren.

In Übereinstimmung mit der durchgeführten Analyse und der im Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung ermittelten Prioritäten sollten folgende Themen im Mittelpunkt des Europäischen Jahres stehen:

Bei der Planung der Maßnahmen, die im Europäischen Jahr im Einklang mit den vorgenannten Prioritäten durchgeführt werden sollen, passen die Teilnehmerländer sie an die nationalen regionalen und lokalen Gegebenheiten und Herausforderungen an, wobei sie auch auf den territorialen Zusammenhalt Rücksicht nehmen werden.

In Anbetracht der in Artikel 2 des Beschlusses vorgegebenen Ziele sollte der Aspekt der Partizipation im Rahmen sämtlicher Prioritäten durchgängig Berücksichtigung finden.

Gemäß Artikel 4 des Beschlusses werden die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Maßnahmen des Europäischen Jahres die unterschiedlichen Erfahrungen berücksichtigen die Frauen und Männer mit Armut und sozialer Ausgrenzung machen. Mit Blick auf die Förderung der Gleichstellung werden sie außerdem dafür sorgen, dass dem geschlechtsspezifischen Aspekt im Rahmen sämtlicher Prioritäten des Europäischen Jahres Rechnung getragen wird.