Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen: Eine Rolle für das Europäische Parlament

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 6479 - vom 15. Dezember 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 17. November 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments über die Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen: Eine Rolle für das Europäische Parlament (2005/2139(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Nichtverbreitungsfragen seit der Errichtung der Europäischen Atomgemeinschaft durch den Vertrag von Rom stets ein zentrales Anliegen der Union waren,

B. unter Hinweis darauf, dass Nichtverbreitungsmaßnahmen begrenzt blieben und erst heute im Rahmen der ESS ernsthaft behandelt werden, und zwar insbesondere von den Mitgliedstaaten durch die EU-MVW-Strategie und die Tätigkeit der Kommission im Rahmen der vorhandenen begrenzten Haushaltslinien in Vorbereitung der Finanziellen Vorausschau 2007-2013,

C. in der Erwägung, dass der Rat der Europäischen Union zu einem Gemeinsamen Standpunkt (mit ungefähr 41 Einzelmaßnahmen) gelangt ist, der auf der NVV-Überprüfungskonferenz im Jahr 2005 vorgelegt wurde, aber nicht in der Lage war, die anderen Mitglieder des NVV dazu zu bringen, eine ähnlich gelagerte gemeinsame Strategie wie im Gemeinsamen Standpunkt zu verfolgen, obwohl die Verbreitung von MVW als die gefährlichste Bedrohung für die globale Sicherheit anzusehen ist,

D. in der Erwägung, dass dies deutlich macht, mit welch dringender Notwendigkeit die Europäische Union eine neue führende Rolle übernehmen muss, um ihre Interessen durch Neubelebung der Maßnahmen im Gemeinsamen Standpunkt und der EU-MVW-Strategie zu wahren und das Nichtverbreitungssystem zu stärken,

E. in der Erwägung, dass die Vertragsstaaten sich im Jahr 2006 zur BWÜ-Überprüfungskonferenz versammeln werden, um zu prüfen, welche Fortschritte es auf dem Weg der Umsetzung der Vertragsbestimmungen gibt, und dass es deshalb notwendig ist, Wege zu finden, um die Überprüfungsbestimmungen für das BWÜ weiterzuentwickeln und die Normen gegen die Verbreitung biologischer Waffen zu verstärken - dazu gehören auch Maßnahmen, um die Entwicklung und den Besitz biologischer Waffen durch nationale Rechtsvorschriften unter Strafe zu stellen,

F. unter Hinweis darauf, dass das Europäische Parlament weiter besorgt darüber ist, dass die EU-MVW-Strategie derzeit durch unzureichende finanzielle Mittel zur Erreichung ihrer Hauptziele geschwächt wird, die auf der Liste der Prioritäten in der Anlage zum Sachstandsbericht des Büros des persönlichen Beauftragten für die Nichtverbreitung von MVW (OPR)5 und den erwartungsgemäßen Ergebnissen der Studie der Kommission im Rahmen des Pilotprojekts 2004 mit dem Titel "Stärkung der kooperativen Programme der Europäischen Union zum Abbau von Bedrohungspotentialen: Gemeinschaftsaktionen zur Unterstützung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen" enthalten sind,

G. unter Hinweis darauf, dass die EU-MVW-Strategie eine Erhöhung des Beitrags der Union zum kooperativen Abbau von Bedrohungspotenzialen im Hinblick auf die Finanzielle Vorausschau über 2006 hinaus erforderlich macht und auf die Schaffung einer spezifischen Haushaltslinie der Gemeinschaft für die Nichtverbreitung und Abrüstung von MVW abzielt,

Die Gefahr der Verbreitung von MVW

Die MVW-Politik der Union

Ablehnung der Stationierung von MVW im Weltraum

Antworten auf Verstöße gegen das UN-System

Stärkung des efektiven Multilateralismus

Traditionelle und entstehende Atommächte

Ergebnisse und Entwicklung der NVV-Überprüfungskonferenz 2005

Gemeinsame Aktion im Rahmen der transatlantischen Beziehungen EU-USA

Nichtstaatliche Akteure

Globale G8-Partnerschaft

Exportkontrolle von Nuklearmaterial

Chemische und biologische Waffen

Eine Rolle für das Europäische Parlament

Finanzielle Aspekte der Strategie der Union gegen die Verbreitung von MVW


1 ABl. L 302 vom 20.11.2003, S. 34.
2 ABl. C 53 E vom 28.2.2002, S. 400.
3 ABl. C 98 E vom 23.4.2004, S. 152.
4 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0075.
5 Rat der Europäischen Union, OPR, "Umsetzung der Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen: - Halbjährlicher Sachstandsbericht; - Liste der Prioritäten für eine kohärente Umsetzung" vom 3. Dezember 2004: http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/st15246.en04.doc
6 Angenommene Texte, P6_TA(2005)0382.
7 ABl. C 174 E vom 14.7.2005, S. 190.
8 ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 159.
9 Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 159 vom 30.6.2000, S.1.). Zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1504/2004 (ABl. L 281 vom 31.8.2004, S.1.).